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Rheinland-PfalzBericht

📊 Drucksache 19/537

18. August 2026Dokument 19/537 · WP 19Rheinland-Pfalz
AltersteilzeitFALTER-ArbeitszeitmodellBeamteLehrkräfteRuhestandPersonalsteuerung

📋 Worum geht es?

Der Bericht evaluiert die Auswirkungen zweier Modelle zur Regelung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand für Beamte in Rheinland-Pfalz: die Altersteilzeit (gemäß §§ 75a–75b Landesbeamtengesetz) und das sogenannte FALTER-Arbeitszeitmodell (gemäß § 38 Abs. 4 Landesbeamtengesetz). Dies ist der fünfte Evaluationsbericht seit 2009. Der Bericht wurde vom Finanzministerium als federführender Stelle erstellt und erfüllt einen gesetzlichen Prüfauftrag, dessen Frist zum 31. Mai 2026 (Altersteilzeit) bzw. 31. März 2026 (FALTER) ablief.

👥 Wer ist betroffen?

Beamte in Rheinland-Pfalz, insbesondere Lehrkräfte an Schulen; ältere Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Landes- und Kommunalbereich); junge Lehrkräfte durch die Wiederbesetzung freiwerdender Stellenanteile.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Bericht evaluiert die Regelungen und ihre Wirkungen. Die Altersteilzeitregelungen bleiben in Kraft; ihre Weiterführung wird empfohlen, mit regelmäßigen Überprüfungen angesichts demografischer Herausforderungen und steigender Schülerzahlen. Das FALTER-Arbeitszeitmodell wird zur Neubewertung empfohlen, da es von Beamten kaum angenommen wird.

🔎 Kernergebnisse

Altersteilzeit: Die Regelungen erreichten ihre Ziele – Sicherung der Unterrichtsversorgung, Verbesserung der Einstellungssituation für junge Lehrkräfte und Senkung des Durchschnittsalters der Lehrerschaft. Fallzahlen der Neufälle: 2021: 224; 2022: 129 (42 % Rückgang); 2023: 207 (60 % Anstieg); 2024: 267; 2025: 318; 2026 (bis April): 608 bewilligte Anträge. Das Modell §75a LBG (bis gesetzliche Altersgrenze) wurde häufiger genutzt als §75b LBG (über Altersgrenze hinaus). | FALTER-Arbeitszeitmodell: Das Modell verfehlte sein Ziel eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand. Fallzahlen deutlich niedriger: 2021–2024 zusammen nur 2 Fälle; 2025: 1 Fall; 2026 (Januar): 0 ausstehende Anträge. Auch im kommunalen Bereich nur 1 Person (2025). Bund beendete FALTER zum 31. Dezember 2022; nur Rheinland-Pfalz und Bund (früher) nutzten dieses Modell.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/537, Wahlperiode 19, eingereicht 18. August 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.