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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Bahnhaltepunkte Bad Kreuznach und Niederhausen: aktueller Planungsstand

19. August 2026Dokument 19/544 · WP 19Rheinland-Pfalz
Jürgen Klein
BahnhaltepunkteBad KreuznachInfrastrukturplanungVerkehrsanbindungNiederhausen

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem aktuellen Stand von vier geplanten neuen Bahnhaltepunkten: Planig und Pfingstwiese in Bad Kreuznach, Rheingrafenstraße in Bad Kreuznach sowie Niederhausen an der Nahe. Der Fragesteller möchte wissen, wie weit die Planungs- und Realisierungsarbeiten vorangeschritten sind, welche konkreten Schritte bereits unternommen wurden und ob die Projekte noch in der Stationsoffensive der Landesregierung verankert sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind Bürger und Pendler in Bad Kreuznach und Niederhausen, Verkehrsbetriebe, die Deutsche Bahn (DB) sowie die Zweckverbände für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Auch lokale Gemeinden und Städte sind betroffen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt sieben konkrete Fragen: (1) Planungs- und Realisierungsstand von Planig und Pfingstwiese, (2) Stand von Rheingrafenstraße und Niederhausen, (3) bereits durchgeführte Planungsschritte (Vorplanung bis Baubeginn), (4) verbindliche Termine für Fertigstellung und Inbetriebnahme, (5) Kosten und Finanzierungsanteile von Land und DB, (6) Gründe für mögliche Verzögerungen gegenüber den kommunizierten Zielterminen (2027 für Planig, 2028 für Niederhausen), (7) aktuelle Verankerung in der Stationsoffensive und Rahmenvereinbarung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Fragen der AfD-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Anfrage verweist implizit auf angestrebte Termine von 2027 für Planig und 2028 für Niederhausen und erwähnt eine Rahmenvereinbarung zwischen Land, DB und Zweckverbänden als Grundlage.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/544, Wahlperiode 19, eingereicht 19. August 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.