❓ Wiederbelebung von Bahnstrecken in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Möglichkeit, stillgelegte Bahnstrecken in Rheinland-Pfalz wiederzubeleben. Bundesweit könnten bis 2035 etwa 900 Kilometer stillgelegter Bahnstrecken wieder in Betrieb gehen. Rheinland-Pfalz liegt mit 178 Kilometern möglicher Reaktivierungen führend unter den Bundesländern. Der AfD-Abgeordnete Ferdinand L. Weber fragt die Landesregierung nach der Umsetzung dieser Projekte, ihrer Finanzierung und den zuständigen Institutionen.
👥 Wer ist betroffen?
Rheinland-Pfalz insgesamt; Regionen in Eifel, Westerwald, Hunsrück, Taunus und Pfalz; Landkreise und kreisfreie Städte als Aufgabenträger für den öffentlichen Nahverkehr; Pendler und Fahrgäste im Regional- und Güterverkehr; strukturschwache Regionen, die von verbesserter Bahnanbindung profitieren könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt sieben konkrete Fragen: (1) Identifikation der acht genannten Reaktivierungsprojekte; (2) Realisierbarkeit und aktueller Status der Projekte; (3) Aufteilung der Strecken auf Personen- und Güterverkehr; (4) Regionale Eigeninitativen; (5) Einsatz von Sondervermögen-Mitteln zur Kofinanzierung; (6) Höhe der jährlichen Regionalisierungsmittel des Bundes; (7) Identifikation der zuständigen Aufgabenträger.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Ministerium des Innern antwortet mit folgenden konkreten Informationen: Das länderübergreifende Reaktivierungsprojekt Homburg-Zweibrücken ist bereits in Umsetzung mit geplanter Inbetriebnahme Ende 2028; das Land trägt nach dem Bund den größten Teil der Kofinanzierung. Zu weiteren potentiellen Reaktivierungskandidaten kann eine abschließende Aussage zur Realisierbarkeit derzeit nicht gegeben werden. Initiativen gibt es in der Eifel, im Westerwald, im Hunsrück, im Taunus und in der Pfalz. Die Einsetzung von Sondervermögen-Mitteln kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden. Rheinland-Pfalz stehen im Jahr 2026 insgesamt 607.708.600 Euro für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zur Verfügung (gemäß Regionalisierungsgesetz). Zuständige Aufgabenträger sind die Landkreise und kreisfreien Städte, vertreten durch zwei Zweckverbände: ZSPNV Nord (Koblenz) für den Norden und ZÖPNV Süd (Kaiserslautern) für den Süden.