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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Drucksache 19/556

29. Juli 2026Dokument 19/556 · WP 19Rheinland-Pfalz
Carl-Bernhard von Heusinger, Lisett Stuppy, Natalie Cramme-Hill
FemizidGeschlechtsspezifische GewaltPartnerschaftsgewaltElektronische AufenthaltsüberwachungOpferschutz

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit Femiziden und geschlechtsspezifischer Gewalt in Rheinland-Pfalz. Anlass sind mehrere mutmaßliche Femizide, bei denen Frauen von ihren (Ex-)Partnern getötet wurden, teilweise vor Kindern. Die Anfrage untersucht, wie sich geschlechtsspezifische Gewalt in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat, welche Opferschutzinstrumente genutzt werden, und wie die Landesregierung die rechtliche Rahmengestaltung beurteilt, insbesondere mit Blick auf elektronische Aufenthaltsüberwachung und geplante bundesgesetzliche Änderungen.

👥 Wer ist betroffen?

Frauen und Mädchen, die von geschlechtsspezifischer und Partnerschaftsgewalt betroffen sind; Opfer von Tötungsdelikten und ihre Angehörigen; Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz; Fachberatungsstellen, Frauenhäuser und Interventionsstellen; Landesregierung und Justizministerium.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt sechs konkrete Fragen: (1) Wie hat sich die Zahl der Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? (2) Welche gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen wurden in Femizid-Fällen getroffen? (3) Wie oft wurde elektronische Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt angeordnet? (4) Ist das sogenannte 'spanische Modell' der elektronischen Aufenthaltsüberwachung anwendbar? (5) Welche Änderungen ergeben sich durch die geplante neue Regelung im Gewaltschutzgesetz? (6) Wie beurteilt die Landesregierung ein Vorhaben der Bundesjustizministerin zur ausdrücklichen Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Tatmotive im Strafrecht?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung vom 20. August 2026 enthält folgende Ergebnisse: Zu Frage 1: Die Tabelle der weiblichen Opfer von Tötungsdelikten zeigt für 2021–2026 (1. Halbjahr): 2021: 34 Opfer, 2022: 34, 2023: 28, 2024: 30, 2025: 30 (davon 12 getötet). 1. HJ 2026: 8 Opfer. Die Erfassung orientiert sich an der BKA-Definition und umfasst Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge. Zu Frage 2: Eine detaillierte Beantwortung ist nach Angabe der Regierung nicht möglich, da die Verfahrensstatistik keine Daten zum Geschlecht und zur Tatmotivation erfasst. Zu Frage 3: Seit Inkrafttreten der Regelung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung wurden insgesamt sechs Anordnungen im Kontext häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt erlassen. Zu Frage 4: Nein, das spanische Modell ist nicht anwendbar. Es bedarf einer ausdrücklichen eingriffsrechtlichen Regelung. Zu Frage 5: Mit Inkrafttreten zum 1. Juli 2027 können relevante Änderungen erfolgen. Zu Frage 6: Ein entsprechender Bundesgesetzentwurf liegt noch nicht vor. Die Landesregierung betont ein ausdifferenziertes Unterstützungssystem mit 19 Frauenhäusern, 20 Fachberatungsstellen, 18 Interventionsstellen und 14 Frauennotrufen sowie das landesweite Interventionsprojekt RIGG seit 2000 und das etablierte Hochrisikomanagement seit 2019.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/556, Wahlperiode 19, eingereicht 29. Juli 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.