❔ Drucksache 19/565
📋 Worum geht es?
Das Dokument ist eine ministerielle Antwort auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion zu Beförderungen von Landesbeamten während eines Sonderurlaubs. Es behandelt die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Beamte in Rheinland-Pfalz befördert wurden, während sie sich in Beurlaubung (unter Wegfall der Dienstbezüge) befanden. Das Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr beantwortet dabei insgesamt 14 Detailfragen der Fraktion, die auf Transparenz und sachliche Überprüfung dieser administrativen Praktiken abzielen.
👥 Wer ist betroffen?
Landesbeamte in Rheinland-Pfalz, insbesondere jene im Sonderurlaub gemäß § 32 Urlaubsverordnung. Von den 450 beamten im fraglichen Zeitraum in Sonderurlaub befanden, handelt es sich bei einem Großteil um Lehrkräfte im Auslandsschuldienst an deutschen Schulen im Ausland. Konkret wurden 51 dieser Beamten während ihrer Beurlaubung befördert.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion stellte folgende Fragen: (1) Zahl der beförderten Beamten während Sonderurlaubs; (2) Gesamtzahl der Beamten in Sonderurlaub; (3-8) zeitliche Abläufe und Einzelheiten der Beförderungen (Daten, Besoldungsstufenübergänge, mehrfache Beförderungen); (9-10) Fälle von Ausscheiden aus dem Dienst oder Rückkehr in den aktiven Landesdienst; (11-14) Erstellung und Grundlagen von dienstlichen Beurteilungen vor den Beförderungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Ministerium antwortete mit folgenden zentralen Ergebnissen: (1) 51 unmittelbare Landesbeamte wurden während des Sonderurlaubs befördert (Zeitraum 2021 bis Juli 2026); (2) Gesamtzahl der in diesem Zeitraum in Sonderurlaub befindlichen Beamten: 450; (3) Alle 51 Beförderungen erfolgten auf Basis von Anlassbeurteilungen; (4) Die Beurteilungen wurden nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erstellt, was bis zum Inkrafttreten neuer Laufbahnverordnungen Standard war; (5) Das Dokument enthält eine detaillierte Tabelle mit allen 51 Einzelfällen, aufgelistet nach: Beurlaubungsbeginn, Beförderungsdatum(a), Besoldungsstufenübergänge (überwiegend von A13 zu A14, ein Fall von A12 zu A13, zwei Fälle mit mehrfachen Beförderungen von A14 zu A15), und Status der Rückkehr in den aktiven Dienst oder Ausscheiden (z.B. altersbedingte Ruhestandsversetzung, Beginn von Elternzeit, familiäre Gründe).