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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Hexenverfolgung und strafrechtlich relevanter Okkultismus in Rheinland-Pfalz

25. August 2026Dokument 19/568 · WP 19Rheinland-Pfalz
Robin Classen
HexenverfolgungOkkultismusSatanismusMigrationritueller Missbrauch

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete verweist auf eine Ausstellung im Abgeordnetenhaus über moderne Hexenverfolgung in Teilen Afrikas und des Nahen Ostens. Anlass für die Anfrage ist die Frage, ob ähnliche Phänomene auch in Deutschland – speziell in bestimmten Migrantenmilieus – vorkommen. Der Fragesteller zieht dabei Parallelen zu anderen Praktiken wie Mädchenbeschneidung und verweist auf okkulte und satanistische Aktivitäten in Deutschland, einschließlich eines Todesfalls in Hessen, der als satanistischer Ritualmord charakterisiert wird.

👥 Wer ist betroffen?

Rheinland-Pfalz und seine Bevölkerung; Migrantenmilieus; Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden des Landes; potentielle Opfer von Hexenverfolgung, Mädchenbeschneidung und ritueller Gewalt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete stellt der Landesregierung sechs konkrete Fragen: (1) Erkenntnisse zu strafrechtlich relevanter Hexenverfolgung in Migrantenmilieus; (2) Erkenntnisse zu Beschneidung von Mädchen und Frauen; (3) Erkenntnisse zu neo-paganistischen, satanistischen und okkulten Vereinigungen wie dem Wicca-Kult; (4) Umfang der Schulung von Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden zum Erkennen und Umgang mit ritueller Gewalt; (5) Erkenntnisse zum Vorhandensein von ritueller Gewalt und rituellem Missbrauch; (6) Statistik zu Straftaten und Verurteilungen mit okkultem oder satanistischem Hintergrund für die Jahre 2020 bis 2025.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Fragen des Abgeordneten; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/568, Wahlperiode 19, eingereicht 25. August 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.