❓ Einstellung und Beschäftigung von Schulverwaltungskräften in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Anfrage beschäftigt sich mit der Einstellung von Schulverwaltungskräften an staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz. Hintergrund ist ein Dokument der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vom 17. Juni 2025, das auf einem EPOS-Schreiben vom 27. Mai 2025 basiert und alle staatlichen Schulen auf die Möglichkeit hinweist, Schulverwaltungskräfte neu einzustellen. Der Fragesteller möchte herausfinden, wie viele Schulen diese Möglichkeit nutzen und wie viele Schulverwaltungskräfte seit dieser Bekanntgabe eingestellt wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind staatliche Schulen in Rheinland-Pfalz, Schulverwaltungskräfte als Arbeitnehmer in administrativen Positionen, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als zuständige Behörde sowie mittelbar Schüler und Schulbetrieb.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller erkundigt sich nach: (1) Anzahl der Schulen, die seit 17. Juni 2025 bis Ende Schuljahr 2025/2026 Schulverwaltungskräfte eingestellt haben; (2) Gesamtzahl der in diesem Zeitraum eingestellten Schulverwaltungskräfte; (3) Anzahl der Schulen zu Beginn des Schuljahres 2026/2027, die diese Möglichkeit nutzen; (4) Anzahl der eingestellten Schulverwaltungskräfte ab Schuljahr 2026/2027; (5) Anzahl der Schulen, die Ende Schuljahr 2025/2026 die Beschäftigung beendet haben (mit Angabe der nicht mehr benötigten Kräfte); (6) Anzahl der Schulen, die bereits vor 17. Juni 2025 Schulverwaltungskräfte beschäftigt haben; (7) Anzahl der Schulen, die Ende Schuljahr 2024/2025 die Beschäftigung eingestellt haben.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Fragen des Abgeordneten an die Landesregierung; die Antworten liegen noch nicht vor. Als Referenz wird auf das ADD-Dokument 'Einstellung von Schulverwaltungskräften' mit Bearbeitungsstand 17. Juni 2025 verwiesen, in dem ein EPOS-Schreiben vom 27. Mai 2025 erwähnt wird, das alle staatlichen Schulen auf die Einstellungsmöglichkeit hinweist.