❓ Drucksache 19/575
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage richtet sich auf den Stand der Umsetzung eines Monitorings für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Rheinland-Pfalz. Das Monitoring wurde in der 4. Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV (Grundsatz 166 c) verbindlich vorgesehen, um die Inanspruchnahme von Ackerflächen durch Solaranlagen landesweit transparent zu erfassen und nachzuverfolgen. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Nutzung von Ackerflächen für solche Anlagen auf höchstens zwei Prozent zu begrenzen, während gleichzeitig der Ausbau der Solarenergie deutlich beschleunigt werden soll. Das Monitoring soll die Ausweisung von Vorbehalts- und Vorranggebieten begleiten und eine sachgerechte Flächensteuerung ermöglichen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene Regionen sind alle Landkreise, kreisfreien Städte, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz. Unmittelbar betroffen sind die Landwirtschaft und Landwirte durch Flächeninanspruchnahme, Behörden und Kommunen bei der Planung und Genehmigung von Solaranlagen, sowie der Solarenergiesektor, der auf Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen angewiesen ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete Ehmann fragt die Landesregierung nach: (1) dem aktuellen Umsetzungsstand des Monitorings, (2) den definierten fachlichen und technischen Anforderungen, (3) dem ursprünglichen und aktuellen Zeitplan für die Umsetzung, (4) den beteiligten Ministerien und Stellen, (5) den seit Projektbeginn eingesetzten Haushaltsmitteln (Veranschlagung vs. tatsächliche Ausgaben), (6) vorhandenen Daten über in Anspruch genommene Ackerflächen (differenziert nach administrativen Ebenen und in Bezug zum Zwei-Prozent-Ziel), sowie (7) dem geplanten Termin für die öffentliche Zugänglichkeit des Monitorings.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Frage des Abgeordneten; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Anfrage verweist darauf, dass trotz Verabschiedung des Landesentwicklungsprogramms IV und des Solarpakets Rheinland-Pfalz vom 29. März 2023 ein öffentlich zugängliches Monitoring bislang nicht vorhanden ist und auch noch nicht angekündigt wurde, obwohl es vorgesehen sein sollte.