❓ Drucksache 19/576
📋 Worum geht es?
Rheinland-Pfalz unterstützt gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnformen durch mehrere Förderinstrumente. Die Landesberatungsstelle Neues Wohnen begleitet Projektentwickler, während das Land Anschubförderungen, Projektförderungen und Darlehen für Genossenschaftsanteile vergibt. Das Programm 'Gemeinsam besser – besser Gemeinsam' fördert innovative Wohnprojekte. Zusätzlich werden Neubau, Umbau und Sanierung durch die Soziale Mietwohnraumförderung unterstützt.
👥 Wer ist betroffen?
Wohnprojekt-Initiativen und Genossenschaften; Seniorenwohngemeinschaften und betreute Wohngruppen; Träger der Sozialen Arbeit; Gemeinden und Verbandsgemeinden; Bürgerinnen und Bürger, die an neuen Wohnformen interessiert sind, besonders in ländlichen Regionen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt sechs Fragen: (1) Wie viele Projekte wurden seit 2021 beraten? (2) Welche Förderprogramme gibt es für neue Wohnprojekte? (3) Welche für bestehende Projekte bei Umbau oder Sanierung? (4) Welche konkreten Wohnprojekte erhielten Anschubförderung (mit Beträgen)? (5) Welche Projekte wurden durch 'Gemeinsam besser – besser Gemeinsam' gefördert? (6) Wie viele und welche Darlehen für Genossenschaftsanteile wurden vergeben?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit folgenden Fakten: (1) Seit 2021 hat die Beratungsstelle 159 Initiativen und Projekte beraten. (2) Fördermöglichkeiten: Anschubförderung, 'Gemeinsam besser – besser Gemeinsam', Soziale Mietwohnraumförderung, Förderung von Gemeinschaftswohnungen, Erwerb von Genossenschaftsanteilen, LEADER-Ansatz für ländliche Regionen. (3) Gleiche Programme wie unter (2). (4) 18 Projekte 2021-2025: 2021 drei Projekte (17.515 EUR), 2022 vier Projekte (30.493 EUR), 2023 vier Projekte (25.840 EUR), 2024 drei Projekte (12.414 EUR), 2025 zwei Projekte (16.471 EUR). (5) Zwei Pilotprojekte 2025: 'Am Siegufer leben' (Kirchen a.d. Sieg) und 'Quirnbach zuHaus', je 10.000 EUR. (6) ISB-Darlehen: 2021 drei Wohneinheiten (99.200 EUR), 2022 keine, 2023 eine (19.000 EUR), 2024 eine (50.000 EUR), 2025 eine (23.712 EUR), 2026 keine.