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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Abladeoptimierung am Mittelrhein beschleunigen

27. August 2026Dokument 19/582 · WP 19Rheinland-Pfalz
Carsten Propp
AbladeoptimierungMittelrheinRheinvertiefungInfrastruktur-ZukunftsgesetzBinnenschifffahrt

📋 Worum geht es?

Es geht um die geplante Abladeoptimierung (Vertiefung des Rheins) am Mittelrhein. Der Ministerpräsident Gordon Schnieder hat am 26. August 2026 eine zügige Umsetzung dieses Vorhabens gefordert. Der Koalitionsvertrag sieht ebenfalls eine schnelle Realisierung vor, während der Bund ursprünglich eine Bauphase von 2030 bis 2033 geplant hatte. Die Anfrage versucht zu klären, wie die Landesregierung diese Forderung praktisch umsetzen will und welche Beschleunigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

👥 Wer ist betroffen?

Landesregierung Rheinland-Pfalz (insbesondere Ministerpräsident), Bundesregierung und Bundesverkehrsministerium, Binnenschifffahrt und Logistik am Mittelrhein, Wirtschaft und Regionen am Mittelrhein (Tourismus, Infrastruktur, Bauwirtschaft)

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete Carsten Propp (AfD) stellt sieben Fragen zur Abladeoptimierung: (1) Welcher Zeitplan sieht der Bund vor? (2) Welchen Baubeginn strebt die Landesregierung an? (3) Welche Gespräche hat der Ministerpräsident mit der Bundesregierung geführt? (4) Welche Maßnahmen fordert die Landesregierung vom Bund? (5) Wie können Möglichkeiten des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (Juli 2026) genutzt werden? (6) Welche Hindernisse stehen einer früheren Umsetzung entgegen? (7) Welche Schritte wird die Landesregierung selbst unternehmen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage des Abgeordneten; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Die Anfrage basiert auf einer Stellungnahme des Ministerpräsidenten vom 26. August 2026 zur Vertiefung des Rheins und auf Koalitionsvertragszusagen zur Abladeoptimierung im Mittelrheintal.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/582, Wahlperiode 19, eingereicht 27. August 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.