❓ Wohngeldbezug und Wohngeldrecht-Änderungen in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die AfD-Abgeordnete Claudia von Bohr fragt die Landesregierung nach dem Wohngeldbezug in Rheinland-Pfalz. Hintergrund ist die Diskussion auf Bundesebene über mögliche Änderungen des Wohngeldrechts, zu der sich Bundesbauministerin Verena Hubertz und der rheinland-pfälzische Minister für Bauen und Wohnen, Sven Teuber, bereits öffentlich geäußert haben. Das Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur beantwortet die Anfrage mit Daten aus dem jährlichen Bericht des Statistischen Landesamtes zum Wohngeld, der die Situation zum 31. Dezember 2025 abbildet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind 52.045 Wohngeldhaushalte in Rheinland-Pfalz (Stand 31.12.2025). Darunter sind 21.310 Haushalte mit minderjährigen Kindern und 5.445 Alleinerziehendenhaushalte. Die Haushalte verteilen sich auf alle 12 kreisfreien Städte und 24 Landkreise des Landes. Besonders im Blick stehen Menschen mit geringem Einkommen, die auf Wohngeldunterstützung angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage richtet sich auf sieben konkrete Punkte: (1) Anzahl der Wohngeld beziehenden Haushalte, (2) deren Verteilung auf Landkreise und Städte, (3) Anzahl der Haushalte mit minderjährigen Kindern, (4) Anzahl der Alleinerziehendenhaushalte, (5) Verteilung dieser beiden Gruppen auf Landkreise und Städte, (6) Bewertung der Bundesebenen-Diskussionen über Wohngeldrechtänderungen durch die Landesregierung, und (7) Absicht der Landesregierung, sich im Bundesrat gegen Leistungseinschränkungen einzusetzen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung präsentiert folgende Fakten: Zum 31.12.2025 bezogen 52.045 Haushalte Wohngeld in Rheinland-Pfalz, darunter 21.310 Haushalte mit minderjährigen Kindern. 5.445 Alleinerziehendenhaushalte mit bis zu drei Kindern wurden erfasst; zu Alleinerziehenden mit mehr als drei Kindern liegen keine Daten vor. Eine detaillierte Tabelle zeigt die Verteilung auf alle Verwaltungsbezirke (größte Zahlen in Mayen-Koblenz mit 2.995 Haushalten). Eine Aufschlüsselung der Haushalte mit Kindern und Alleinerziehenden nach Landkreisen liegt nicht vor. Zur Bundesreform erklärt die Landesregierung, dass Wohngeld eine effiziente Subjektförderung ist, die durch Einkommensprüfungen sicherstellt, dass Mittel zielgenau eingesetzt werden. Sie erwartet vom Bund Transparenz über Auswirkungen von Kürzungen und möchte vermeiden, dass einzelne Haushaltstypen (Alleinerziehende, Rentner) unangemessen belastet werden. Diese Bedenken wurden bereits im Beteiligungsverfahren geäußert; die Landesregierung steht im Austausch mit dem Bundesministerium.