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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Durchsuchungen in Rheinland-Pfalz wegen Verdachts von Straftaten durch JVA-Bedienstete in NRW

11. August 2026Dokument 19/591 · WP 19Rheinland-Pfalz
Robin Classen
JustizvollzugKorruptionBetäubungsmittelGefängnissicherheitStraftaten im Amt

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt Durchsuchungen, die Mitte Juli 2026 in der JVA Rheinbach (Nordrhein-Westfalen) sowie in Wohnungen in mehreren Städten (Köln, Euskirchen, Rheinbach, Siegburg und Rheinland-Pfalz) durchgeführt wurden. Hintergrund ist der Verdacht, dass Bedienstete der JVA in Nordrhein-Westfalen verbotene Gegenstände wie Mobiltelefone und Betäubungsmittel in Gefängnisse eingebracht haben, um finanzielle Vorteile zu erlangen. Der AfD-Abgeordnete Robin Classen fordert Informationen über die Durchsuchungen in Rheinland-Pfalz und ähnliche Verdachtsfälle in den eigenen Gefängnissen des Landes.

👥 Wer ist betroffen?

Justizvollzugsbedienstete in rheinland-pfälzischen Gefängnissen; Gefangene und Untergebrachte in Justizvollzugseinrichtungen; Justiz- und Polizeibehörden in Rheinland-Pfalz; Bürger und Besucher von Gefängnissen in Rheinland-Pfalz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt sieben Fragen: (1) In welchen Ortsgemeinden fanden Durchsuchungen statt? (2) Von wem wurden die Durchsuchungen veranlasst und durchgeführt? (3) Waren rheinland-pfälzische Justiz- und Polizeibehörden beteiligt? (4) Welche Behörden waren beteiligt? (5) Gibt es Erkenntnisse zu vergleichbaren Verdachtsfällen in rheinland-pfälzischen Gefängnissen? (6) Wie viele verbotene Gegenstände und Betäubungsmittel wurden in den letzten drei Jahren in rheinland-pfälzischen Gefängnissen sichergestellt (aufgeschlüsselt nach einzelnen Anstalten)? (7) Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Wege, auf denen verbotene Gegenstände in Gefängnisse gelangen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält sowohl die Kleine Anfrage als auch die Antwort des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Wichtigste Erkenntnisse: Die Durchsuchungen wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bonn durchgeführt und unterliegen der Verantwortung der nordrhein-westfälischen Justiz; die Landesregierung gibt dazu keine Stellungnahme ab. Es waren keine Kräfte rheinland-pfälzischer Polizei- und Justiz-Behörden beteiligt. In den vergangenen fünf Jahren gab es neun Verdachtsfälle gegen Bedienstete in Rheinland-Pfalz wegen Einbringens verbotener Gegenstände; ein Fall führte zu strafrechtlicher Verurteilung, die übrigen endeten mit Einstellung oder Freispruch. Sicherstellungsstatistik der letzten drei Jahre: 2024: 155 verbotene Gegenstände und 322 Betäubungsmittel; 2025: 128 verbotene Gegenstände und 577 Betäubungsmittel; 2026 (Teiljahr): 45 verbotene Gegenstände und 342 Betäubungsmittel. Die Landesregierung nutzt Haftraumkontrollen, Detektionsgeräte (Ionscan 600), moderne Kameratechnik und eine bundesweit beachtete Datenbank zur Erkennung neuer psychoaktiver Substanzen (NPS). Konkrete Einfuhrwege: Mauerüberwerfe, Besuchspersonen, versteckt in Körper oder Gegenständen, unsichtbar auf Papier aufgetragene NPS per Briefpost, Integration in moderne Geräte wie Smartwatches.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/591, Wahlperiode 19, eingereicht 11. August 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.