❔ Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Große Anfrage der AfD-Fraktion befasst sich mit Straßenausbaubeiträgen in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung beantwortet 27 Fragen zu Einnahmen, Verwaltungskosten, zum geplanten Verzicht auf diese Beiträge und zu den infrastrukturellen Grundlagen. Das Kernthema ist, wie die Landesregierung die schrittweise Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (laut Koalitionsvertrag) umsetzen will und welche Daten und Kompensationsmodelle dafür erforderlich sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene Gruppen sind: Kommunen in Rheinland-Pfalz (als Erheber der Beiträge), private Haushalte und juristische Personen (als Zahler), sowie Nutzer von Gemeindestraßen. Die Fragen beziehen sich insbesondere auf die kommunale Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD fragt nach: (1) Einnahmen und Verwaltungskosten aus Straßenausbaubeiträgen 2024–2025; (2) externe Dienstleister und deren Kosten; (3) Höhe der erforderlichen Kompensation bei Abschaffung; (4) Zeitplan (warum erst 2031?); (5) Datengrundlagen für einen Gesetzentwurf; (6) Plausibilität von verschobenen Sanierungsmaßnahmen; (7) Länge und Fläche der Gemeindestraßen; (8) Bewertung des CDU-Vorschlags (10.000 EUR pro km und Jahr); (9) Vor- und Nachteile unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Konkrete Antworten der Landesregierung: Gesamtlänge der Gemeindestraßen: ca. 20.022 km. Gesamtfläche der Fahrbahnen: ca. 194 km². Klagen gegen Straßenausbaubescheide: 2024 = 42 Klagen, 2025 = 58 Klagen. Urteile: 2024 = 41, 2025 = 14. Investitionen in Gemeindestraßen 2024 (Baumaßnahmen): Kreisfreie Städte 51,3 Mio. EUR, Verbandsfreie Gemeinden 47,3 Mio. EUR, Ortsgemeinden 229,3 Mio. EUR, Verbandsgemeinden 1,3 Mio. EUR. Landeszuweisungen 2024 und 2025 sind nach Gebietskörperschaftsgruppen aufgelistet. Die Landesregierung lehnt Antworten zu Fragen 1–4, 17–18, 21–23 ab, da diese die kommunale Selbstverwaltung betreffen (nicht ihre Verantwortung). Zu Fragen 5–9, 12–16 antwortet sie nicht, da die konkrete Ausgestaltung der Abschaffung noch intern beraten wird und unter Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung fällt.