❓ Weitergehender Schutz des Soonwaldes vor Windenergieanlagen
📋 Worum geht es?
Die Landesregierung kündigte im Februar 2026 an, den Soonwald im neuen Landesentwicklungsprogramm (LEP 5) als 'naturnahe Kulturlandschaft' auszuweisen. Dies soll der Regionalplanung ermöglichen, den Bau von Windenergieanlagen stärker zu regulieren als bisher und Anlagen über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus verbindlich auszuschließen. Ein Kernbereich des Soonwaldes soll dabei bis südlich der Bundesstraße 50 geschützt werden. Ein landesweites Gutachten zur Abgrenzung und Zonierung solcher Kulturlandschaften war für Sommer 2026 angekündigt worden.
👥 Wer ist betroffen?
Der Soonwald und die Rhein-Hunsrück-Kreis-Region in Rheinland-Pfalz; Naturschutzinteressen, Windenergie-Betreiber, Regionalplanungsbehörden und die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete Ralf Schönborn fragt die Landesregierung nach: (1) dem vorliegenden Gutachten zur Abgrenzung und Zonierung; (2) der räumlichen Abgrenzung des Soonwaldes; (3) der Absicht zur Ausweisung als naturnahe Kulturlandschaft unter Einbeziehung südlich der Bundesstraße 50; (4) dem aktuellen Zeitplan bis zur formellen Beteiligung zum LEP 5; (5) dem Umfang der Übernahme von Gutachten-Vorschlägen; (6) den rechtlichen Auswirkungen auf laufende Windenergieplanungen und Genehmigungsverfahren; (7) den bisherigen Erkenntnissen aus dem Monitoring zur regionalen Belastung durch Windenergieanlagen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Anfrage bezieht sich auf konkrete Ankündigungen der Landesregierung von 20. Februar 2026 und zielt darauf ab, den Status der Umsetzung zu überprüfen.