❓ SGD Nord untersagt Sprudelbetrieben Wasserentnahmen aus Nationalpark Hunsrück-Hochwald
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Entscheidung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, Genehmigungsverfahren für Grundwasserentnahmen durch zwei Sprudelunternehmen im Umfeld des Nationalparks Hunsrück-Hochwald nicht fortzuführen. Die SGD Nord begründet diese Entscheidung mit unvollständigen Antragsunterlagen und offenen Fragen zur Umweltverträglichkeit der geplanten Wasserentnahmen. Die Abgeordneten fordern Transparenz über die konkreten Gründe dieser Entscheidung und die zugrunde liegenden naturschutzfachlichen Erkenntnisse.
👥 Wer ist betroffen?
Sprudelbetriebe im Umfeld des Nationalparks Hunsrück-Hochwald; Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord; Schutzwürdige Lebensräume und Ökosysteme des Nationalparks; Grundwasserressourcen und Quellen in der Region; lokale Gewässer und Lebensräume
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfragenden stellen sieben konkrete Fragen: (1) Welche Gründe führten zur Nichtfortführung der Genehmigungsverfahren? (2) Warum wird die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht weiterverfolgt? (3) Welche naturschutzfachlichen und hydrogeologischen Erkenntnisse liegen vor? (4) Welche Auswirkungen auf Grundwasserstände, Quellen und Lebensräume wurden festgestellt oder werden befürchtet? (5) Sind die Bescheide sofort vollziehbar? (6) Welche Überwachungsmaßnahmen werden durchgeführt? (7) Welche Verstöße wurden seit 2021 bei Kontrollen festgestellt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage selbst; die Antworten der Landesregierung liegen noch nicht vor. Basierend auf Medienberichten teilt die SGD Nord zwei Sprudelunternehmen mit, dass bisherige Genehmigungsverfahren für Grundwasserentnahmen nicht fortgeführt werden können. Begründungen sind unvollständige Antragsunterlagen und offene Fragen zur Umweltverträglichkeit der beantragten Wasserentnahmen.