❓ Abgängige Kinder und Jugendliche aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Problematik von Kindern und Jugendlichen, die aus stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unerlaubt weggehen (abgängig werden). Solche Minderjährigen stehen unter besonderem staatlichen Schutz, und wenn ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, entsteht eine potenzielle Gefährdung für ihr Kindeswohl. Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, ein umfassendes Bild über das Ausmaß dieser Problematik in Rheinland-Pfalz zu erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Geographisch relevante Bereiche sind alle Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz. Auch die Einrichtungen selbst und deren Personal sind von dieser Frage betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Abgeordneten stellen an die Landesregierung sieben detaillierte Fragen: (1) Zahl abgängiger Kinder seit 1. Januar 2022 nach Erfassungsjahr und Altersgruppe; (2) Fachliche und verwaltungsinterne Kriterien zur Einstufung als abgängig; (3) Zahl wieder aufgefundener oder zurückgekehrter Minderjähriger nach Dauer der Abgängigkeit; (4) Zahl weiterhin vermisster Kinder nach Altersgruppe und Geschlecht; (5) Abgängigkeiten nach Einrichtungsart und Landkreis; (6) Minderjährige, die nach Rückkehr erneut untergebracht werden mussten; (7) Maßnahmen zur Vermeidung oder Verkürzung von Abgängigkeiten und zum Schutz der Betroffenen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das vorliegende Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Abgeordneten Claudia von Bohr und Jürgen Wiedenhöfer. Die Antwort der Landesregierung liegt zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung (21. September 2026) noch nicht vor. Das Dokument wurde als Drucksache 19/600 veröffentlicht und zur Beantwortung durch die Landesregierung eingereicht.