❓ Abgängige Minderjährige aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen – polizeiliche und migrationsbezogene Aspekte
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt das Phänomen von Minderjährigen, die aus stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe abgängig werden. Der Fragesteller konzentriert sich auf die Schnittstelle zwischen Jugendhilferecht und innerer Sicherheit und hebt hervor, dass Abgängige während ihrer fehlenden Zeit Opfer oder Tatverdächtige von Straftaten werden können oder besonderen Gefährdungslagen ausgesetzt sein können. Ein besonderer Fokus liegt auf unbegleiteten minderjährigen Ausländern, bei denen zusätzliche Fragen zum aufenthaltsrechtlichen Status und zur behördlichen Zusammenarbeit entstehen.
👥 Wer ist betroffen?
Minderjährige, die sich in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe befinden; unbegleitete minderjährige Ausländer; Polizeibehörden; Ausländerbehörden; Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt folgende Fragen an die Landesregierung: (1) Anzahl vermisster Kinder und Jugendlicher seit 1. Januar 2022, nach Erfassungsjahr und Staatsangehörigkeit; (2) Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer unter den Vermissten, nach Erfassungsjahr und aufenthaltsrechtlichem Status; (3) Anzahl als Tatverdächtige erfasster Vermisster während der Abgängigkeit, nach Erfassungsjahr und Deliktsgruppe; (4) Anzahl von Straftaten betroffener Vermisster, nach Erfassungsjahr und Deliktsgruppe; (5) Anzahl im Zusammenhang mit Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung erfasster Personen, nach Erfassungsjahr und Deliktsphänomen; (6) Übersicht der regelmäßig eingeleiteten polizeilichen und ausländerbehördlichen Maßnahmen bei Abgängigkeit ausländischer Minderjähriger.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält ausschließlich die Frage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.