❓ Gewässerzweckverbände in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Gewässerzweckverbände sind Zusammenschlüsse von Gemeinden und Landkreisen zur gemeinsamen Verwaltung und zum Schutz von Gewässern sowie zur Hochwasservorsorge. Die Kleine Anfrage adressiert die Bestandsaufnahme existierender Verbände, geplante Neugründungen, die konkrete Unterstützung des Landes (besonders beim Ahrweiler Verband) und die Frage, ob die Landesregierung weiterhin ihr Koalitionsziel umsetzen will, Zweckverbände verbindlich zu machen. Das Dokument präsentiert die systematische Antwort des Ministeriums auf alle sieben Fragen.
👥 Wer ist betroffen?
Kommunen und Landkreise in Rheinland-Pfalz, besonders der Landkreis Ahrweiler; das Land Rheinland-Pfalz als Aufgabenträger für Gewässerunterhaltung; Bürger und Gemeinden in Hochwassergebieten; Oberlieger- und Unterlieger-Gemeinden entlang von Gewässersystemen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage mit sieben Fragen: (1) Auflistung aller existierenden Gewässerzweckverbände mit Gründungsjahren; (2) Standorte, wo neue Verbände geplant oder bereits gegründet werden; (3) aktueller Sachstand des Ahrweiler Gewässerzweckverbands; (4) Art und Umfang der Unterstützung durch die Landesregierung (finanzielle und organisatorische Hilfe); (5) Bestätigung des Koalitionsvertragsziels zur Verbindlichkeit von Zweckverbänden; (6) Zeitplan und konkrete Umsetzungsform dieser Verbindlichkeit; (7) rechtliche und finanzielle Auswirkungen auf das Konnexitätsprinzip und die kommunale Finanzierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Existierende Gewässerzweckverbände: Isenach-Eckbach (1969), Rehbach-Speyerbach (1985), Eisbachverband (1985), Selzverband (1999), Flügelbach-Kinsbach (2001), sowie zwei weitere ohne dokumentiertes Gründungsjahr. Neugründung: Landkreis Ahrweiler plant einen Gewässerzweckverband. Unterstützung: Das Land hat zugesichert, dem Ahrverband beizutreten und seinen Kostenanteil für Gewässerunterhaltung zu tragen; zuwendungsfähige Maßnahmen werden nach Förderrichtlinie finanziert. Verbindlichkeit: Der Koalitionsvertrag 2026 formuliert die Absicht, diese zu 'prüfen' — die Prüfung läuft, ein konkreter Zeitplan liegt nicht vor. Konnexitätsprinzip: Die finanzielle Ausgleichspflicht des Landes hängt von der konkreten Ausgestaltung ab und muss im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden.