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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/606

12. August 2026Dokument 19/606 · WP 19Rheinland-Pfalz
Stephan Stritter, Joachim Paul
GrundschuleBilingualer UnterrichtSchülerzahlenSchulstandortLehrkräfteversorgung

📋 Worum geht es?

Die Marc-Chagall-Grundschule in Mainz-Drais ist die einzige bilinguale Grundschule in der Landeshauptstadt Mainz. Sie bietet speziellen englischsprachigen Fachunterricht und bindet dafür qualifiziertes Lehrpersonal. Die rückläufigen Schülerzahlen gefährden jedoch die dauerhafte Zweizügigkeit der Schule, was wiederum den Erhalt des bilingualen Profils und der Lehrerstellen gefährdet. Die Kleine Anfrage behandelt die Frage, wie die Landesregierung diesen wichtigen Schulstandort und sein spezialisiertes Angebot sichern will.

👥 Wer ist betroffen?

Schüler und Schülerinnen der Marc-Chagall-Grundschule in Mainz-Drais, Lehrkräfte mit Qualifikation für bilingualen Unterricht, Schulträger und Schulbehörden in Mainz, Eltern von Schulkindern, Kinder aus bilingualen Kindertagesstätten in Mainz, weitere Grundschulen in der Stadt bei Kapazitätsausgleich.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt sieben Fragen: (1) Wie beurteilt die Landesregierung die Schülerzahlen und die Sicherung der Zweizügigkeit? (2) Welche Bedingungen ermöglichen das bilinguale Angebot auch bei Einzügigkeit? (3) Welche personellen Folgen hätte die Reduktion auf Einzügigkeit für Englisch-Fachkräfte? (4) Welche Wege gibt es für Kinder aus bilingualen Kitas, in die Schule aufgenommen zu werden? (5) Wie beurteilt die Landesregierung die Steuerung von Schulbezirkswechseln in Mainz? (6) Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur langfristigen Sicherung des Standorts? (7) Wie stellt die Landesregierung die dauerhafte Zuweisung von qualifizierten Lehrkräften sicher?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Ministerium für Bildung antwortet auf alle Fragen: (1) Schülerzahlen lassen dauerhafte Zweizügigkeit nicht erwarten; langfristig nur in einzelnen Klassenstufen realistisch. (2) Bilinguale Angebote können bei Einzügigkeit durch Stammgruppen-Modelle aufrechterhalten werden. (3) Absenkung der Zügigkeit führt zu geringerem Lehrkräftebedarf; Schulbehörde regelt Versetzungen und Abordnungen unter Berücksichtigung bilingualer Bedarfe. (4) Alle Schüler des Schulbezirks können am bilingualen Unterricht teilnehmen, sofern Kapazität vorhanden ist; vorherige Kita-Erfahrung begründet keinen Anspruch auf Schulbezirkswechsel. (5) Mainz praktiziert keinen Schulbezirkswechsel zum Kapazitätsausgleich. (6) Schulentwicklungsplanung liegt in Händen der Schulträger unter Berücksichtigung demografischer Strukturen; Einzügige Schulen entsprechen der gesetzlichen Mindestgröße. (7) Lehrkräfte werden nach Schulbedarf zugewiesen; bilinguale Grundschulen erhalten Kräfte mit entsprechender Englisch- oder Französisch-Qualifikation.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/606, Wahlperiode 19, eingereicht 12. August 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.