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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Lebenshilfe Mainz-Bingen: Personelle und finanzielle Entscheidungen der Geschäftsführung 2023–2025

14. August 2026Dokument 19/609 · WP 19Rheinland-Pfalz
Jürgen Klein, Catalina Monzon, Benjamin Haupt
LebenshilfeGeschäftsführungPersonelle EntscheidungenFinanzielle SchwierigkeitenEingliederungshilfe

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die Geschäftsführung der Lebenshilfe Mainz-Bingen gGmbH, einer Einrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Hintergrund sind Berichte von Mitarbeitern über personelle und finanzielle Entscheidungen während der Amtszeit der früheren Geschäftsführung von Februar 2023 bis Januar 2025. Die AfD-Abgeordneten möchten die Landesregierung zur Aufsicht über diese Einrichtung befragen, da dort erhebliche öffentliche Fördermittel verwendet werden und die Nutzer ein erhöhtes Schutzbedürfnis haben.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind Menschen mit Beeinträchtigungen in Einrichtungen der Lebenshilfe Mainz-Bingen gGmbH, Mitarbeiter der Einrichtung, insbesondere Wohngruppenleiter, sowie die Landesregierung Rheinland-Pfalz als Aufsichtsbehörde und Finanzierungsstelle.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt sieben Fragen: (1) Welche Beschwerdeverfahren wurden bei der bundesweiten Beschwerdestelle Bubl gemeldet? (2) Welche Vorwürfe zu Übergriffigkeiten, Mobbing oder unangemessenem Verhalten gegen Führungskräfte liegen vor? (3) Welche Personalveränderungen in der Geschäftsführung seit 2018? (4) Welche Kündigungen von Wohngruppenleitern und Abfindungszahlungen erfolgten? (5) Wie bewertet die Regierung Neueinstellungen ohne Betriebsratsbeteiligung? (6) Welche Erkenntnisse über finanzielle Schwierigkeiten und Insolvenzrisiken? (7) Welche Rolle spielen der Verein und der Landesverband bei der Aufsicht?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet detailliert: (1) Keine Kenntnis über Bubl-Beteiligung. (2) Nur eine Beschwerde aus August 2023 über unangemessenen Umgangston beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung dokumentiert; keine sonstigen Hinweise auf Übergriffigkeiten. (3) Kein Anzeigeverfahren für Geschäftsführerwechsel im Landesgesetz; Daten im Handelsregister verfügbar. (4) Keine Erkenntnisse dokumentiert. (5) Personalentscheidungen liegen in Trägerverantwortung; keine Erkenntnisse über Betriebsratsbeteiligung oder Vergütungsstruktur verfügbar. (6) Zentrale Erkenntnisse: LSJV wurde Frühjahr 2024 über finanzielle Schwierigkeiten informiert; ab April 2024 strukturierte Gespräche mit Leistungserbringer führten zu besseren Vergütungssätzen; am 15. Juli 2024 Anzeige drohender Zahlungsunfähigkeit; am 22. Juli 2024 Mitteilung, dass Insolvenzgefahr abgewendet sei. (7) Lebenshilfe Mainz-Bingen gGmbH ist Träger der Leistungen; Landesverband fungiert als Dachverband und Fortbildungsinstitution; unklar, ob Landesverband Aufsichtsfunktion über Geschäftsführung ausübt.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/609, Wahlperiode 19, eingereicht 14. August 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.