📄 Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs für Haushaltsjahr 2024
📋 Worum geht es?
Das Dokument ist eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Digitalisierung und Staatsmodernisierung zur Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2024. Der Ausschuss hat die Haushaltsrechnung 2024, den Jahresbericht 2026 des Rechnungshofs sowie die Stellungnahme der Landesregierung dazu beraten. Das Dokument enthält die Feststellungen, Empfehlungen und Beschlüsse des Ausschusses zu diesen Unterlagen.
👥 Wer ist betroffen?
Landesregierung Rheinland-Pfalz, Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Landtag Rheinland-Pfalz, alle Bürgerin und Bürger sowie Institutionen des Landes, da die Entlastung die Gesamthaushaltsrechnung des Landes für 2024 betrifft.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag: (1) Den Feststellungen und Forderungen des Ausschusses im Entlastungsverfahren zuzustimmen; (2) Die Landesregierung aufzufordern, bis 31. Januar 2027 über umgesetzte Maßnahmen zu berichten; (3) Den Jahresbericht 2026 des Rechnungshofs zur Kenntnis zu nehmen; (4) Der Landesregierung nach § 114 Landeshaushaltsordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilen; (5) Dem Präsidenten des Rechnungshofs nach § 101 Landeshaushaltsordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilen.
🔎 Kernergebnisse
Die Haushaltsrechnung 2024 weist Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben von jeweils 28,1 Milliarden Euro aus. Bereinigte Einnahmen: 23,6 Milliarden Euro; bereinigte Ausgaben: 22,5 Milliarden Euro. Die Finanzierungsrechnung schloss mit einem Überschuss von 1.107 Millionen Euro ab. Davon wurden 791 Millionen Euro zur Netto-Tilgung von Schulden verwendet. Brutto-Ausgabereste betrugen 3,9 Milliarden Euro (Reduktion um 394 Millionen Euro gegenüber Vorjahr). Personalausgaben 2024: 8,3 Milliarden Euro. Investitionsausgaben Kernhaushalt: 1,3 Milliarden Euro. Zinsausgaben: 378 Millionen Euro. Gesamtverschuldung Ende 2024: 33,0 Milliarden Euro. Der Rechnungshof bestätigte, dass bei der Prüfung keine wesentlichen Abweichungen und keine unbelegten Ausgaben festgestellt wurden. Der Rechnungshof gab mehrere Empfehlungen zur kritischen Überprüfung langbestehender Ausgabereste und zur Verbesserung der Haushaltsführung ab.