❓ Schutz des Naturschutzgebiets Nauberg und Antrag der Basalt AG auf Befreiung von Naturschutzverboten
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit einem Konflikt zwischen Naturschutz und wirtschaftlichen Interessen im Westerwald. Das Naturschutzgebiet Nauberg wurde nach langem Verfahren 2025 endgültig ausgewiesen – das Oberverwaltungsgericht wies eine Klage der Basalt AG dagegen ab. Dennoch stellte die Basalt AG im Juni 2026 einen Antrag auf Befreiung von den Naturschutzverboten, um erneut Basalt abbauen zu dürfen. Die Anfrage untersucht, wie die Landesregierung diesen rechtlich und inhaltlich beurteilt.
👥 Wer ist betroffen?
Verbandsgemeinde Hachenburg (Trinkwasserversorgung gefährdet), Region Westerwald, Naturschutzinteressen und Biodiversität, Basalt AG als Antragsteller, Landesamt für Geologie und Bergbau als verfahrensführende Behörde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt sieben konkrete Fragen: (1) Zeitrahmen der Entscheidung über den Antrag, (2) beteiligte Behörden, (3) mögliche Gründe für eine Befreiung aus Regierungssicht, (4) Vereinbarkeit der Befreiung mit dem Schutzzweck, (5) naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes, (6) Auswirkungen auf Grundwasser und Trinkwasserversorgung, (7) Bewertung des Antrags angesichts der rechtskräftigen Unterschutzstellung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Regierung antwortet auf die Fragen wie folgt: Das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) führt das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren und entscheidet über den Befreiungsantrag. Dieser liegt seit 22. Juni 2026 vor. Ein abschließender Termin ist derzeit offen. Das Verfahren beteiligte Behörden, Gemeinden und Naturschutzverbände. Rechtlich kann eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz erfolgen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt oder eine unzumutbare Belastung vorliegen würde – allerdings nur bei Vereinbarkeit mit Naturschutzbelangen. Das Nauberg-Gebiet besitzt hohe naturschutzfachliche Bedeutung: Mit bis zu 190 Jahre alten Buchenbeständen, seltenen Tiervorkommen auf Basalt-Blockflächen und intakter Wasserversorgung (selbst im August 2026 quellen aktiv). Auswirkungen auf Grundwasser und Trinkwasser werden im Verfahren ermittelt.