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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Gefälschte staatliche Internetportale und digitale Dachmarke als Verbraucherschutz

2. September 2026Dokument 19/617 · WP 19Rheinland-Pfalz
Dr. Jan Bollinger
Digitale DachmarkeBetrügerische InternetportaleVerbraucherschutzBehördliche Online-DiensteOnline-Sicherheit

📋 Worum geht es?

Private Unternehmen betreiben täuschend echte Internetportale, die vorgeben, offizielle staatliche oder behördliche Dienste zu sein. Diese Seiten erscheinen in Suchmaschinen prominent und verlangen Gebühren für Dienstleistungen wie das Ausfüllen von Formularen oder das Weiterleiten von Anträgen zu Behörden. Verbraucher können oft nicht erkennen, dass es sich um kostenpflichtige private Dienste handelt. Als warnendes Beispiel wird die Seite kindergeldbeantragen.de genannt. Um dieses Verbraucherschutzproblem zu lösen, wurde eine neue digitale Dachmarke mit einheitlichen Erkennungsmerkmalen eingeführt: eine standardisierte Kopfzeile, die Domain-Endung .gov.de, ein Bundesadler-Logo in Nationalfarben und das KERN-Designsystem. Diese Kennzeichnung soll als Vertrauensanker dienen und echte staatliche Angebote zuverlässig von Betrügern unterscheidbar machen.

👥 Wer ist betroffen?

Verbraucher und Bürger in Rheinland-Pfalz, die Online-Dienste nutzen; Landesbehörden, kommunale Einrichtungen und deren digitale Angebote; alle Bürger, die mit staatlichen Diensten online interagieren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete stellt sechs konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Welche Beschwerden von Verbrauchern sind bekannt? (2) Welche Landes- und Kommunalbehörden nutzen bereits die digitale Dachmarke? (3) Sollte die Nutzung flächendeckend erfolgen? (4) Sind verpflichtende Maßnahmen ab einem bestimmten Zeitpunkt geplant? (5) Welche Regulierungsmaßnahmen sind gegen betrügerische private Anbieter vorgesehen? (6) Welche Unterstützungsangebote gibt es für Verbraucher, die bereits Opfer solcher Betrügereien wurden?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Zum Hintergrund wird mitgeteilt: Die digitale Dachmarke wurde im Juni 2026 nach einer Pilot- und Rolloutphase online gestellt. Ihre Nutzung ist grundsätzlich freiwillig — Länder und Kommunen können selbst entscheiden, ob sie die Kennzeichnungselemente nutzen möchten. Bei übergreifenden Angeboten von Bund, Ländern und Kommunen soll die Dachmarke zum Einsatz kommen, wenn diese in Kooperation nach außen auftreten.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/617, Wahlperiode 19, eingereicht 2. September 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.