❓ Verteilung von Kubotans durch die AfD in Koblenz
📋 Worum geht es?
Am 8. August 2026 verteilte die AfD in Koblenz Kubotans – kurze Stäbe, die als Schlaginstrumente oder zur Einwirkung auf Druck- und Nervenpunkte verwendet werden können. In Deutschland gelten Kubotans derzeit nicht als Waffen im Sinne des Waffengesetzes, während andere Länder wie die Schweiz sie waffenrechtlich beschränken. Der Abgeordnete Carl-Bernhard von Heusinger (Bündnis 90/Die Grünen) fragt die Landesregierung, wie diese das Verletzungspotenzial einschätzt und ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
👥 Wer ist betroffen?
Kinder und Jugendliche (insbesondere bei der Verteilung), Bevölkerung in Koblenz und der Region Rheinland-Pfalz, Polizei- und Ordnungsbehörden
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete stellt sieben Fragen: (1) Wie schätzt die Landesregierung das Verletzungspotenzial ein? (2) Dürfen Kinder und Jugendliche Kubotans in der Öffentlichkeit mitführen? (3) Welche Erkenntnisse gibt es über die Verteilung am 8. August 2026, insbesondere an Minderjährige? (4) Sind weitere Fälle der AfD-Verteilung bekannt? (5) Welche Beschränkungen gelten für die Abgabe? (6) Unter welchen Voraussetzungen können Behörden das Mitführen untersagen? (7) Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf für die waffenrechtliche Einstufung?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage mit sieben detaillierten Fragen des Abgeordneten. Die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor.