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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/622

3. September 2026Dokument 19/622 · WP 19Rheinland-Pfalz
Ralf Schönborn
TourismusRhein-Hunsrück-KreisBeherbergungsangebotFörderung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der touristischen Entwicklung des Rhein-Hunsrück-Kreises. Der Fragesteller argumentiert, dass die Auslastung der Beherbergungsangebote und die staatliche Förderung touristischer Projekte wichtige Indikatoren für die Entwicklung des Tourismus in der Region sind. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die touristische Entwicklung durch Landesmittel und verwaltet auch EU-Fördermittel.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene Gruppen und Institutionen sind: Beherbergungsbetriebe im Rhein-Hunsrück-Kreis (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen), die Tourismuswirtschaft der Region, potenzielle Touristen sowie die Landesregierung Rheinland-Pfalz als Fördergeberin.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete fragt nach: (1) Durchschnittliche Auslastung der Schlafgelegenheiten für neun Halbjahre (Jan 2022 bis Juni 2026), (2) Durchschnittliche Anzahl monatlich geöffneter Beherbergungsbetriebe im gleichen Zeitraum, (3) Durchschnittliche Anzahl monatlich angebotener Schlafgelegenheiten, (4) alle touristischen Projekte mit bewilligten Landesmitteln seit Januar 2022, (5) alle touristischen Projekte mit bewilligten EU-Mitteln unter Landesverwaltung seit Januar 2022, (6) die Höhe der bewilligten Förderbeträge für jedes Projekt und (7) die bis zum Beantwortungszeitpunkt ausgezahlten Förderbeträge für jedes Projekt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Die Anfrage fordert detaillierte statistische Daten zur Auslastung und Kapazität der Beherbergungsbetriebe im Rhein-Hunsrück-Kreis sowie eine vollständige Aufstellung aller touristischen Förderprojekte mit ihren Finanzierungsvolumina.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/622, Wahlperiode 19, eingereicht 3. September 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.