❓ Drucksache 19/626
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt einen konkreten Fall aus dem Fußballkreis Euskirchen: Fünf von sechs Kreissportrichtern traten ihre Ämter nieder, weil der Schiedsrichter Noah Schmuck gleichzeitig Jungschiedsrichterbeauftragter und Beisitzer der AfD ist. Die zurückgetretenen Richter sahen darin einen Konflikt mit den Sportprinzipien. Der Fußballverband berief sich auf Autonomie und fehlende rechtliche Grundlagen für einen Ausschluss. Die Kleine Anfrage der AfD hinterfragt, wie die Landesregierung solche Fälle bewertet und welche Maßnahmen sie zum Schutz ehrenamtlich Engagierter ergreift.
👥 Wer ist betroffen?
Ehrenamtlich tätige Sportrichter und Schiedsrichter, Mitglieder von Sportvereinen und -verbänden, Bürger mit Parteimitgliedschaften, die sich im Vereinssport engagieren, Sportverbände und -vereine in Rheinland-Pfalz (insbesondere solche mit öffentlicher Förderung)
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt sieben Fragen: (1) Wie bewertet die Landesregierung Fälle, in denen Ehrenamtliche wegen Parteimitgliedschaft unter Druck gesetzt werden? (2) Wie viele ähnliche Fälle sind bekannt? (3) Wie gewährleistet die Regierung das verfassungsmäßige Recht auf freie politische Partizipation? (4) Wie setzt sich die Regierung gegenüber geförderten Sportverbänden für Neutralität ein? (5) Welche Auswirkungen befürchtet die Regierung auf Ehrenamt und Zusammenhalt? (6) Wie bewertet die Regierung Drohungen mit Gemeinnützigkeitsentzug? (7) Welche Beratungs- und Schutzangebote stellt das Land zur Verfügung?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet durch den Chef der Staatskanzlei Marcus Klein: (1) Der Sport ist privatrechtlich organisiert; Vereine können in ihren Satzungen Ausschlussgründe regeln. Die Landesregierung hat keine Rechtsaufsicht. (2) Im Kriminalpolizelichen Meldedienst wurden von Januar 2020 bis August 2026 KEINE Fälle registriert, in denen Ehrenamtliche wegen Parteimitgliedschaft Anfeindungen ausgesetzt waren oder zurücktraten. (3) Art. 21 GG regelt freie Partizipation; Betroffene können den Rechtsweg nutzen. (4) Verweis auf Antwort 1. (5) Die Engagementquote und Vereinsdichte in Rheinland-Pfalz sind stabil oder wachsen. (6) Die Gemeinnützigkeitsprüfung obliegt ausschließlich den Finanzämtern. (7) Anlaufstellen und Beratungsangebote existieren beim Landessportbund, regionalen Sportbünden und der Landesleitstelle Ehrenamt und Demokratie.