❓ Fachkräftemangel beim Landesbetrieb Mobilität
📋 Worum geht es?
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Rheinland-Pfalz hat einen erheblichen Fachkräftemangel. Nach einem Bericht des SWR vom August 2026 sind etwa deutlich mehr als 200 Stellen für Ingenieure und Techniker unbesetzt. Dies führt zu Verzögerungen bei Straßensanierungen. Der LBM versucht gegenzusteuern durch Ausbildungs- und Studienangebote sowie die Schaltung von Stellenausschreibungen.
👥 Wer ist betroffen?
Direkt betroffen: Mitarbeiter und potenzielle Bewerber beim Landesbetrieb Mobilität. Indirekt betroffen: Straßennutzer (durch längere Sanierungsdauern), Privatunternehmen (die Aufträge von der LBM erhalten) und die Landesregierung Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete Ferdinand L. Weber (AfD) stellt sieben Fragen: (1) Entwicklung der Mitarbeiterzahlen in den letzten fünf Jahren; (2) Entwicklung der offenen Stellen; (3) Höhe der Fluktuation; (4) aktuelle Altersstruktur; (5) konkrete Maßnahmen zur Personalgewinnung in den letzten zwei Jahren; (6) Pläne für "Schnuppertage" oder ähnliche Aktionen; (7) Qualitätsentwicklung bei Leistungsaufträgen an die Privatwirtschaft.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet (Schreiben vom 4. September 2026): Die Fluktuation betrug durchschnittlich 166 Personalfälle pro Jahr, dem standen 183 Personalzugänge pro Jahr gegenüber. Die detaillierten Daten zur Entwicklung der Mitarbeiterzahlen und offenen Stellen (2021–2025) sind in Anlagen für die Bereiche Betriebsdienst, Technik und Verwaltung dokumentiert. Der LBM nutzt zur Personalgewinnung: Stellenausschreibungen, Berufsinformationsbörsen, Werbemaßnahmen auf Fahrzeugen und Bauzäunen, Karriere-Homepage, soziale Netzwerke, Teilnahme an Job- und Karrieremessen, Veranstaltungen wie "Girls Day" und "Türen auf mit der Maus", Praktika sowie erweiterte duale Studiengänge (u.a. in Umwelt-, Wasser-, Infrastrukturmanagement und Geoinformatik). Zu "Schnuppertagen" oder expliziten Schnupperprogrammen macht die Regierung keine konkrete Aussage. Die an die Privatwirtschaft beauftragten Leistungen entsprechen regelmäßig den vertraglichen Anforderungen.