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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Inanspruchnahme und Ablehnungsquoten beim Schüler-BAföG in Rheinland-Pfalz

7. September 2026Dokument 19/631 · WP 19Rheinland-Pfalz
Natalie Cramme-Hill
Schüler-BAföGBewilligungsquotenAblehnungsquotenBerufsausbildungFinanzielle Unterstützung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage beschäftigt sich mit der Inanspruchnahme von Schüler-BAföG in Rheinland-Pfalz. Schüler-BAföG ist eine staatliche Unterstützung für Schülerinnen und Schüler, die eine schulische Berufsausbildung absolvieren, Fach- oder Fachoberschulklassen besuchen, Abendschulen oder Kollegs besuchen oder ab der zehnten Klasse an allgemeinbildenden Schulen teilnehmen und nicht bei ihren Eltern wohnen können. Die Anfrage untersucht, wie viele Anträge tatsächlich gestellt, bewilligt oder abgelehnt wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz, die an beruflichen Schulen, Fachoberschulen, Abendschulen, Akademien, Kollegs oder allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden; zuständige Behörden der Landesregierung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt sechs konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Wie viele Anträge wurden in den letzten fünf Jahren gestellt? (2) Wie viele wurden bewilligt, aufgeschlüsselt nach Jahr und Schulform? (3) Wie viele wurden abgelehnt, aufgeschlüsselt nach Jahr und Schulform? (4) Welche Gründe waren für Ablehnungen maßgeblich? (5) Wie viele Widersprüche wurden eingelegt und mit welchem Erfolg? (6) Sieht die Landesregierung Reformbedarf bei der Ausgestaltung des Schüler-BAföG?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst. Die Antworten der Landesregierung liegen noch nicht vor. Die Anfrage fordert detaillierte Daten zu Antragszahlen, Bewilligungen und Ablehnungen der Jahre 2021 bis 2026.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/631, Wahlperiode 19, eingereicht 7. September 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.