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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/633

7. September 2026Dokument 19/633 · WP 19Rheinland-Pfalz
Ferdinand L. Weber
AusnahmegenehmigungenParkenHebammenStraßenverkehrsordnungBerufsgruppen

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Regelung von Ausnahmegenehmigungen beim Parken nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Rheinland-Pfalz. Derzeit sind Ausnahmegenehmigungen nur für Schwerbehinderte, Ärzte (bei rechtfertigendem Notstand), Handwerker und Pflegedienst-Beschäftigte vorgesehen. Diese berechtigen zum kostenlosen Parken im eingeschränkten Halteverbot, auf Anwohnerparkplätzen und gebührenpflichtigen Parkplätzen. Die Anfrage befasst sich mit der Frage, ob Hebammen in diese Liste aufgenommen werden sollten, angestoßen durch einen Fall in Landau, wo eine Hebamme Verwarnungen erhielt.

👥 Wer ist betroffen?

Hebammen und ihre berufliche Tätigkeit, Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (insbesondere Landau, Kaiserslautern, Trier und Pirmasens), örtliche Straßenverkehrsbehörden, Landesministerium für Verkehr und andere Berufsgruppen, die um Ausnahmegenehmigungen gebeten haben könnten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete stellt sieben konkrete Fragen: (1) Welche anderen Kommunen haben sich bezüglich weiterer Ausnahmegenehmigungen an die Landesregierung gewandt? (2) Welche Berufsgruppen, Interessenverbände oder Einzelpersonen haben um zusätzliche Ausnahmegenehmigungen gebeten? (3) Ist eine 'Sonderparkerlaubnis' für Hebammen akzeptabel? (4) Was weiß die Landesregierung über angebliche Ausnahmegenehmigungen für Hebammen in Kaiserslautern und Trier? (5) Ist das 'Präzedenzfall'-Argument rechtlich tragfähig, wenn § 46 Abs. 2 StVO Einzelfallentscheidungen ausdrücklich regelt? (6) Haben die Straßenverkehrsbehörden bereits Kompetenzen zur eigenständigen Entscheidung? (7) Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um diesen Behörden mehr Entscheidungskompetenzen zu geben?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Fragen; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Allerdings enthält die Anfrage folgende Informationen über die aktuelle Situation: Die Stadt Landau plant eine 'Sonderparkerlaubnis' für Hebammen. Nach Medienberichten erteilen Kaiserslautern und Trier bereits Ausnahmegenehmigungen für Hebammen. Das Ordnungsamt Pirmasens hingegen teilte mit, dass das Landesministerium nach einer Bund-Länder-Fachausschuss-Besprechung entschieden hat, keine weiteren Ausnahmen zuzulassen, um Präzedenzfälle zu vermeiden.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/633, Wahlperiode 19, eingereicht 7. September 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.