📄 Wahl eines nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Der Ältestenrat des Landtags Rheinland-Pfalz hat nach § 5 Abs. 2 Satz 2 des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof eine Vorschlagsliste für die Wahl eines ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs aufgestellt. Die aktuelle Amtszeit der Rechtsanwältin Astrid Häfner endet am 18. November 2026. Der Ältestenrat schlägt zwei Kandidaten zur Wahl vor, aus denen die Landtagsplenums eine Verfassungsrichterin oder einen Verfassungsrichter wählt.
👥 Wer ist betroffen?
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Justizwesen des Landes, Bürgerinnen und Bürger, die Verfassungsbeschwerden einreichen können oder von Entscheidungen des Verfassungsgerichts betroffen sind
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Ältestenrat schlägt folgende zwei Kandidaten zur Wahl vor: a) Astrid Häfner (55126 Mainz, Rechtsanwältin, aktuelle Amtsträgerin), b) Klaus Eisold (78629 Landau). Der Landtag hat aus dieser Liste eine Verfassungsrichterin oder einen Verfassungsrichter zu wählen.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Das Dokument enthält die offizielle Vorschlagsliste des Ältestenrats mit zwei Kandidaten. Konkrete Informationen zu Qualifikationen, Lebenslauf oder Begründungen für die Kandidaturen werden nicht aufgeführt. Das Dokument ist rein formaler Natur und enthält keine Antworten oder Ergebnisse.