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Rheinland-PfalzBericht

📊 Drucksache 19/640

9. September 2026Dokument 19/640 · WP 19Rheinland-Pfalz
BeamtenversorgungRuhestandVersorgungsausgabenPensionenHaushalt

📋 Worum geht es?

Dies ist der 32. Jahresbericht über die Beamtenversorgung im Land Rheinland-Pfalz. Der Bericht dokumentiert systematisch die Entwicklung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger (Ruhestandsbeamte und Hinterbliebene), die Versorgungsausgaben, die Aufteilung nach Laufbahnen und die Altersstruktur. Der Landtag fordert diese Bilanz seit 1998 jährlich ein, um vor den Haushaltsberatungen Transparenz über die Versorgungslasten zu schaffen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind insgesamt 55.996 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Rheinland-Pfalz, darunter 45.194 Ruhestandsbeamte und 10.802 Hinterbliebene. Dies umfasst Beamte aus der Landesverwaltung, dem Schulbereich, Hochschulen, der Polizei und dem Justizvollzug.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es handelt sich um einen reinen Informationsbericht; es werden keine Maßnahmen oder Anträge gestellt. Der Bericht wird dem Landtag zur Kenntnisnahme übermittelt, um die Entwicklung der Versorgungsausgaben transparent zu machen.

🔎 Kernergebnisse

Die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger stieg 2025 um 1,1% auf 55.996 Personen. Die Gesamtversorgungsausgaben betrugen 3.020,8 Millionen Euro (+3,3% gegenüber 2024), davon 2.467,5 Mio. EUR für Versorgungsbezüge (+4,1%) und 553,2 Mio. EUR für Beihilfen (-0,3%). Die durchschnittliche jährliche Beihilfe pro Versorgungsempfänger betrug 9.503 EUR. Beim Ruhegehaltssatz erhielten 57,3% aller Versorgungsempfänger den Höchstruhegehaltssatz (ca. 71,75%). Der durchschnittliche Gesamtruhegehaltssatz lag bei 66,3%. Bei der Altersstruktur der Ruhestandsbeamten war die Altersklasse 71–76 Jahre zahlenmäßig am stärksten (Gipfel bei 76 Jahren). Das Durchschnittsalter der aktiven Beamten sank 2020–2025 auf 43 Jahre.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/640, Wahlperiode 19, eingereicht 9. September 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.