❓ Drucksache 19/641
📋 Worum geht es?
Am 13. August 2026 führte die AfD-Landtagsfraktion einen Infostand in Koblenz-Rübenach durch. Während und nach dieser Veranstaltung kam es zu Störungen und einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen Besuchern. Die Abgeordneten Jürgen Wiedenhöfer und Joachim Paul stellten eine Kleine Anfrage an die Landesregierung, um Informationen über den genauen Ablauf des Vorfalls, die beteiligten Personen und mögliche politische Hintergründe zu erhalten. Das vorliegende Dokument ist die Antwort des Ministeriums des Innern, für Integration und Verkehr.
👥 Wer ist betroffen?
Besucher der AfD-Veranstaltung, insbesondere jugendliche Teilnehmer mit Verletzungen; AfD-Mandatsträger und Abgeordnete; Polizei Koblenz; Öffentlichkeit in Koblenz-Rübenach.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Abgeordneten fragten nach: (1) dem Ablauf der Störungen und des Vorfalls; (2) der Erteilung und Durchsetzung des Platzverweises; (3) Details zum Tatverdächtigen wie Alter, Betätigungen und Vorstrafen; (4) Informationen zur Tat einschließlich Verletzungsgrad und Tatmittel; (5) den relevanten Straftatbeständen; (6) Erkenntnissen zu politischer Motivation und linksextremistischen Bezügen; (7) extremistischen oder gewaltbefürwortenden Äußerungen des Tatverdächtigen in sozialen Medien.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt folgende Antworten: Am 13. August 2026 fand der AfD-Infostand von 17 bis 20 Uhr statt. Die Polizei erteilte zwei Personen Platzverweise. Gegen Veranstaltungsende wurde eine Auseinandersetzung gemeldet, bei der eine fünfköpfige Personengruppe identifiziert wurde. Eine Person führte keine Messer, sondern eine "Hieb- oder Stoßwaffe gemäß § 42a Waffengesetz" mit. Eine dreiköpfige Gruppe mutmaßlicher AfD-Anhänger wurde ebenfalls kontrolliert; gegenseitige Beschuldigungen entstanden. Der Tatverdächtige ist 38 Jahre alt; Vorstrafen werden aus Datenschutzgründen nicht offengelegt. Eine Handverletzung wurde festgestellt; weitere Verletzungen sind nicht bekannt. Ermittlungen laufen wegen Bedrohung, Beleidigung, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und Verstößen gegen Waffen- und Kunsturhebergesetz. Zu politischer Motivation und extremistischen Bezügen: Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor; Ermittlungen sind laufend.