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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Waffenfunde bei Linksextremisten

18. August 2026Dokument 19/642 · WP 19Rheinland-Pfalz
Jürgen Wiedenhöfer, Joachim Paul
WaffenfundeLinksextremismusPolizeieinsatzÖffentliche Sicherheit

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt einen Polizeieinsatz der Landespolizei bei einer AfD-Veranstaltung in Koblenz-Rübenach am 13. August 2026. Bei diesem Einsatz wurden mehrere Personen mit vermeintlichen Bezügen zur linksextremistischen Szene kontrolliert und durchsucht. Nach Berichten sollten dabei auch Gegenstände wie Messer gefunden worden sein. Die AfD-Abgeordneten Wiedenhöfer und Paul stellten daraufhin Fragen zum Umfang und zur Bewertung der sichergestellten Gegenstände sowie zur Einleitung von Ermittlungsverfahren.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene Gruppen: 5-köpfige Personengruppe mit Altersstruktur zwischen 28 und 44 Jahren, die Aktivitäten gegen die AfD-Veranstaltung durchführten. Beteiligung: Polizeipräsidium Koblenz, Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr Rheinland-Pfalz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt 6 konkrete Fragen: (1) Anzahl und Art gefährlicher Gegenstände/Waffen bei der Durchsuchung; (2) Erkenntnisse über Verbindungen der kontrollierten Personen zu einem mutmaßlichen Tatverdächtigen eines Messerangriffs; (3) Informationen über die kontrollierten Personen (Alter, Aktivitäten, Vorstrafen); (4) Detaillierte Aufschlüsselung gefährlicher Gegenstände/Waffen nach Art und Beschaffenheit; (5) Waffenrechtliche und strafrechtliche Bewertung der Gegenstände; (6) Einleitung von Ermittlungsverfahren mit Aufschlüsselung nach Delikten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet wie folgt: Bei dem Polizeieinsatz wurde 1 gefährlicher Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes beschlagnahmt, bei dem es sich um eine Hieb- oder Stoßwaffe gemäß § 42a des Waffengesetzes handeln dürfte. Entgegen den Informationen wurden KEINE Messer oder sonstigen Waffen sichergestellt. Die polizeilichen Ermittlungen zur Zuordnung von Tatbeiträgen und Beziehungen stehen noch am Anfang. Die Kräfte identifizierten eine 5-köpfige Personengruppe mit Altersstruktur zwischen 28 und 44 Jahren. Informationen zu Vorstrafen unterliegen dem Datenschutz, können aber in vertraulicher Ausschusssitzung mitgeteilt werden. Gegen die Beteiligten wurden Ermittlungen eingeleitet wegen: Bedrohung, Beleidigung, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und Verstöße gegen das Waffen- sowie Kunsturhebergesetz.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/642, Wahlperiode 19, eingereicht 18. August 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.