Zurück zur Übersicht
Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ KHVVG – Kriterien für die Zuweisung von Leistungsgruppen

9. September 2026Dokument 19/644 · WP 19Rheinland-Pfalz
Dirk Bisanz, Catalina Monzon
KrankenhausreformLeistungsgruppenMedizinischer DienstKHVVGGutachtenverfahren

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Krankenhausreform in Rheinland-Pfalz und der Zuweisung von Leistungsgruppen gemäß KHVVG (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz). Die Fragesteller beziehen sich auf einen Bericht des Gesundheitsministers Clemens Hoch vom 1. September 2026 im Ausschuss für Gesundheit, Wissenschaft und Weiterbildung und stellen Fragen zu den Kriterien und Entscheidungsprozessen bei der Zuweisung dieser Leistungsgruppen.

👥 Wer ist betroffen?

Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz; Medizinischer Dienst (als Gutachter); Landesregierung Rheinland-Pfalz; indirekt Patienten und Versicherte durch die Versorgungsstruktur im Krankenhaus.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt sieben konkrete Fragen: (1) Nach welchen Kriterien berücksichtigt die Landesregierung Gutachten des Medizinischen Dienstes? (2) Bei wie vielen Leistungsgruppen wich die Landesregierung von der Empfehlung ab? (3) Welche weiteren Kriterien spielen eine Rolle? (4) Welche Gründe führten zur Nicht-Zuweisung trotz positivem Prüfergebnis? (5) Welche Gründe führten zur Zuweisung trotz negativem Prüfergebnis? (6) Nach welchen Kriterien werden Ausnahmen von Qualitätsanforderungen gewährt? (7) Welche Auswirkungen hat eine noch ausstehende bundeseinheitliche Definition von Fachkliniken?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfragen der AfD-Abgeordneten. Die Antworten der Landesregierung liegen nicht vor. Der Anlass ist ein Bericht des Gesundheitsministers Clemens Hoch zur Umsetzung der Krankenhausreform in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Wissenschaft und Weiterbildung am 1. September 2026.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/644, Wahlperiode 19, eingereicht 9. September 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.