📝 Drucksache 19/646
📋 Worum geht es?
Der Antrag behandelt die niedrige Quote von Organspenden in Deutschland. In Rheinland-Pfalz wurden 2025 nur 35 postmortale Organspender registriert, was einer Quote von 8,9 pro Million Einwohnern entspricht – deutlich unter dem Bundesschnitt von 11,8. Derzeit warten etwa 8.300 schwerstkranke Menschen bundesweit auf lebensrettende Spenderorgane. Der Antrag fordert die Einführung der Widerspruchslösung nach europäischem Vorbild: Jede Person soll automatisch als potenzielle Spenderin gelten, es sei denn, sie hat zu Lebzeiten widersprochen. Dies soll die Spendequote erhöhen und Familien in ihrer Trauer entlasten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind: schwerstkranke Patientinnen und Patienten auf Wartelisten für Spenderorgane (bundesweit 8.300, davon etwa 100 aus Rheinland-Pfalz), Familien von verstorbenen Menschen (die von Entscheidungslast entlastet würden), alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, sowie medizinische Fachleute und Transplantations-Zentren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Konkrete Forderungen an die Landesregierung: (1) Einbringen oder Unterstützung einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Transplantationsgesetzes mit dem Ziel, die Widerspruchslösung als gesetzlicher Standard zu verankern. (2) Einsetzen für wissenschaftliche Prüfung und gesetzliche Zulassung der Organspende nach Herz-Kreislauf-Stillstand (DCD) unter strikten Schutzstandards. (3) Intensivierung von Informationsangeboten in Rheinland-Pfalz über Organspende, das Organspende-Register und die Funktionsweise der Widerspruchslösung.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument ist ein Antrag und enthält die Position der antragstellenden Fraktionen mit folgenden Kerndaten: 2025 gab es in Rheinland-Pfalz 35 realisierte postmortale Organspender (8,9 pro Million Einwohner); Bundesschnitt 11,8 pro Million. Etwa 8.300 Menschen warten bundesweit auf Spenderorgane. Die 2020 beschlossene Reform und das 2024 gestartete Organspende-Register führten nicht zu erwarteten Verbesserungen. 80 Prozent der Bevölkerung befürworten Organspenden, aber nur eine kleine Minderheit hat dies dokumentiert. In 65 Prozent der Fälle muss die Angehörigen entscheiden, wenn kein Wille des Verstorbenen vorliegt. Viele europäische Länder wenden die Widerspruchslösung erfolgreich an und erzielen signifikant höhere Spenderquoten. Die Widerspruchslösung garantiert Selbstbestimmungsrecht, da jeder Widerspruch jederzeit formlos eingereicht werden kann.