📝 Drucksache 19/648
📋 Worum geht es?
Der Antrag befasst sich mit der digitalen Ausstattung und Bildung an Schulen in Rheinland-Pfalz. Das Kernargument ist, dass Kinder und Jugendliche heute in digitalen Lebenswelten aufwachsen und Schulen daher die Aufgabe haben, sie zu schützen und zugleich zum sicheren, reflektierten Umgang mit digitalen Medien zu befähigen. Der Antrag fordert, dass Bildungsgerechtigkeit im digitalen Bereich genauso wenig von der Finanzkraft der Kommune oder dem Geldbeutel der Eltern abhängen darf wie im analogen Bereich – daher soll das Prinzip der Lernmittelfreiheit auch auf digitale Lernmittel angewendet werden.
👥 Wer ist betroffen?
Schülerinnen und Schüler aller Schularten (insbesondere weiterführende Schulen, allgemeinbildende und berufsbildende Schulen), Lehrkräfte, Schulträger (Kommunen und freie Schulträger), Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Antrag fordert konkret: (1) Flächendeckende 1:1-Ausstattung weiterführender Schulen mit digitalen Endgeräten, beginnend mit Jahrgangsstufe 7 mit verlässlichem Zeit-, Finanzierungs- und Rollout-Plan; (2) Regelmäßige Neuausstattung von Lehrkräften mit digitalen Endgeräten als Grundlage für datengestütztes Arbeiten; (3) Klare, einvernehmliche Regelung von Zuständigkeiten für Beschaffung, Betrieb, IT-Support und Ersatzbeschaffung ohne einseitige Belastung der Schulträger; (4) Prüfung regionaler IT-Support-Strukturen zur Reduktion finanzieller Belastungen; (5) Ausbau des Digitalen Bücherschranks für digitale Lernmittelfreiheit ab Jahrgangsstufe 5; (6) Aufbau datengestützter Schul- und Unterrichtsentwicklung durch einheitliche Lernstandserhebungen und Dashboards; (7) Verbindliche Datenschutz- und Cybersicherheitsvorgaben; (8) Berücksichtigung der Finanzierung im Doppelhaushalt 2027/2028; (9) Regelmäßige Berichterstattung an den Landtag.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument legt folgende Fakten dar: Das Bildungsportal RLP funktioniert bereits an etwa 95 Prozent der Schulen. Nach den IQB-Bildungstrends 2024 liegt Rheinland-Pfalz bundesweit im Mittelfeld; jedoch liefern diese Stichprobenstudien keine Ergebnisse für einzelne Schulen oder individuelle Kinder. Der DigitalPakt 2.0 des Bundes wird nicht ausreichen, um die Aufgaben allein zu tragen. Das Land befürwortet zentral bereitgestellte adaptive Lernanwendungen und Diagnostik-Angebote sowie die zentrale Beschaffung digitaler Lernmittel über Landeslizenzen. Standards für die Qualität digitaler Lernmittel sollen eingerichtet werden. Bei Beschaffung und Ersatzbeschaffung sollen Reparierbarkeit, Wiederverwendung und ökologische Kriterien berücksichtigt werden.