❓ Ryanairs Expansion am Flughafen Hahn: Bedingungen, Gesprächsstand und Arbeitsplatzrisiken
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Lage des Flughafens Frankfurt-Hahn im Hunsrück. Ryanair plant zwar, die Passagierzahl von 2,2 Millionen auf 3 Millionen zu erhöhen und die stationierten Flugzeuge von 3 auf 6 zu verdoppeln, hat aber gleichzeitig die Zahl der Flugstrecken reduziert – von 39 auf 31 Routen. Diese Pläne sind an Bedingungen geknüpft: die Abschaffung der Luftverkehrsteuer sowie die Halbierung von Sicherheitsentgelten und Flugsicherungsgebühren. Darüber hinaus hat sich die Luftfracht am Flughafen in den letzten vier Jahren mehr als halbiert, obwohl der Hahn noch der fünftgrößte Frachtflughafen Deutschlands ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind Fluggesellschaften (insbesondere Ryanair und fünf weitere Airlines), Fluggäste am Flughafen Hahn, Beschäftigte der Flughafengesellschaft Triwo Hahn Airport GmbH und verbundener Unternehmen sowie die strukturschwache Region Hunsrück, die auf den Flughafen als bedeutenden Arbeitgeber angewiesen ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD fragt die Landesregierung nach: (1) dem Stand der Gespräche zwischen Ryanair und dem Verkehrsministerium, (2) der Beteiligung der Triwo AG an diesen Gesprächen, (3) den Absichten anderer Fluggesellschaften, (4) geplanten Initiativen auf Bundesebene zur Absenkung oder Abschaffung der Luftverkehrabgabe, (5) weiteren Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Flughafens (etwa Verkehrsanbindungen), (6) den Gründen für den drastischen Rückgang der Luftfracht und (7) einer Schätzung der gefährdeten Arbeitsplätze bei einem möglichen Rückzug von Fluggesellschaften.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: (1) Regelmäßige Arbeitsgespräche zur Entwicklung des Luftverkehrsstandorts finden statt. (2) Die Gespräche sind bilateral und vertraulich; die Triwo AG ist nicht eingebunden. (3) Keine Erkenntnisse über Absichten anderer Fluggesellschaften. (4) Luftverkehrsteuer und Flugsicherungsgebühren unterliegen ausschließlicher Bundeskompetenz; die Landesregierung bildet ihre Position im Rahmen der Wahrnehmung von Landesinteressen. (5) Der Flughafenbetreiber trägt primäre Verantwortung; die Landesregierung unterstützt durch verlässliche regionale Verkehrsinfrastruktur. (6) Der Frachtabbau seit 2021 ist hauptsächlich durch das Auslaufen der pandemiebedingten Sonderkonjunktur, geopolitische Krisen und einen Betreiberwechsel bedingt; aktuell zeichnet sich eine Konsolidierung auf verändertem Niveau ab. (7) Keine konkreten Daten zu hypothetischen Arbeitsplatzverlusten sind vorhanden.