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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Bilanz der Hunsrückstreife vier Jahre nach Schließung der Polizeiautobahnstation Emmelshausen

20. August 2026Dokument 19/653 · WP 19Rheinland-Pfalz
Ralf Schönborn
HunsrückstreifePolizeiautobahnstation EmmelshausenBAB 61PolizeireformEinsatzkonzept

📋 Worum geht es?

Das Dokument dokumentiert eine Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung Rheinland-Pfalz zur Bilanz der Hunsrückstreife. Nach der Schließung der Polizeiautobahnstation Emmelshausen im Mai 2022 wurde eine mobile Streife eingerichtet, um den südlichen Bereich der BAB 61 zwischen dem Autobahnkreuz Koblenz und der Anschlussstelle Rheinböllen zu schützen. Vier Jahre später befragt der AfD-Abgeordnete Ralf Schönborn die Landesregierung nach der praktischen Bewährung dieses Konzepts.

👥 Wer ist betroffen?

Verkehrsteilnehmer auf der BAB 61 im südlichen Abschnitt der Region Hunsrück; die Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein, die sich erneut für einen Aufenthaltsstandort eingesetzt hat; Polizeibehörden und deren Organisationsstruktur (Polizeipräsidium Koblenz, Polizeiautobahnstation Mendig).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt sieben Fragen: (1) Wie viele polizeiliche Einsatzvorgänge wurden in den letzten fünf Jahren im ehemaligen Zuständigkeitsbereich bearbeitet? (2) Welche Änderungen wurden seit Mai 2022 am Einsatzkonzept vorgenommen? (3) Anhand welcher Erkenntnisse bewertet die Landesregierung die Entwicklung der polizeilichen Präsenz? (4) In wie vielen Fällen musste ein anderes Einsatzmittel herangeführt werden, weil die Hunsrückstreife nicht verfügbar war? (5) Welche statistischen Erkenntnisse liegen zur Zeit zwischen Alarmierung und Eintreffen vor? (6) In welchem Umfang wurde die Hunsrückstreife außerhalb ihres Bereichs eingesetzt? (7) Wie bewertet die Landesregierung die Einrichtung eines Aufenthaltsstandortes für die Hunsrückstreife?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet wie folgt: Zu den Fragen 1, 4 und 6 sind belastbare Aufschlüsselungen aufgrund datenschutzrechtlicher Aspekte und Löschfristen aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem nicht möglich. Zu Frage 2: Die Hunsrückstreife ist dauerhaft im südlichen Bereich der BAB 61 eingesetzt und wird bedarfsorientiert durch die Führungszentrale des Polizeipräsidiums Koblenz gesteuert. Zu Fragen 3 und 5: Eine gesonderte statistische Erhebung der Einsatzreaktionszeiten erfolgt nicht. Nach Erfahrungen ergeben sich jedoch keine Anhaltspunkte für nachteilige Auswirkungen. Das mobile Konzept ermöglicht schnellere Reaktionen, da die Beamten bereits im Streifenwagen und im Einsatzraum positioniert sind statt in Dienstgebäuden. Zu Frage 7: Die Landesregierung bestätigt, dass sich die bestehende Organisationsstruktur bewährt hat. Ein Aufenthaltsstandort wird nicht für notwendig befunden, da der Fokus auf hoher Mobilität liegt.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/653, Wahlperiode 19, eingereicht 20. August 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.