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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Geplante Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in 2026

11. September 2026Dokument 19/654 · WP 19Rheinland-Pfalz
Carl-Bernhard von Heusinger
PolizeigesetzGefahrenlagenbiometrische ErkennungVideoüberwachungPolizeiliche Befugnisse

📋 Worum geht es?

Im vergangenen Jahr wurde das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) in Rheinland-Pfalz umfassend novelliert und neue polizeiliche Befugnisse eingeführt, darunter automatisierte Datenanalyse, Bodycam-Einsatz in Wohnungen, elektronische Aufenthaltsüberwachung im Fall häuslicher Gewalt und Drohnen-Einsätze. Das Innenministerium kündigte im August 2026 eine weitere Novellierung an, um neue Gefahrenlagen zu bewältigen. Die kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Carl-Bernhard von Heusinger stellt sieben kritische Fragen zur Begründung und Ausgestaltung dieser geplanten Gesetzesverschärfung.

👥 Wer ist betroffen?

Landesregierung Rheinland-Pfalz (insbesondere Ministerium des Innern und für Sport), Polizei- und Ordnungsbehörden, Bürgerinnen und Bürger (besonders durch Videoüberwachung und biometrische Erkennungsmaßnahmen im öffentlichen Raum), Betroffene von häuslicher Gewalt

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete stellt folgende Fragen an die Landesregierung: (1) Welche neuen Gefahrenlagen haben sich seit Anfang 2025 entwickelt? (2) Welche Fallzahlen belegen diese Gefahrenlagen? (3) Reichen bestehende polizeiliche Befugnisse zur Bewältigung nicht aus? (4) Wie beurteilt die Regierung die Echtzeit-Fernidentifizierung von Personen im öffentlichen Raum (mit und ohne biometrische Erkennung)? (5) Wie bewertet sie den biometrischen Internetabdruck zur Personenidentifizierung? (6) Wie beurteilt sie offene Videoaufzeichnungen an öffentlich zugänglichen Orten ohne Kriminalitätsschwerpunkt? (7) Gilt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung als etabliertes polizeiliches Schutzgut?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage des Abgeordneten; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragen konzentrieren sich auf die empirische Begründung (Fallzahlen für neue Gefahrenlagen), die Verhältnismäßigkeit bestehender Befugnisse und die Bewertung spezifischer Überwachungstechnologien wie Echtzeit-Fernidentifizierung, biometrische Erkennungssysteme und flächenhafte Videoaufzeichnung. Eine zentrale konzeptionelle Frage betrifft die Rolle des subjektiven Sicherheitsgefühls als Legitimationsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/654, Wahlperiode 19, eingereicht 11. September 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.