❓ Drucksache 19/655
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt ein Pilotprojekt zur Videoüberwachung am Exerzierplatz in Pirmasens, das von Land und Stadt im März 2026 angekündigt wurde. Das Projekt ist Teil des Vorhabens 'Urbane Sicherheit' und soll durch städtebauliche sowie weitere Maßnahmen ergänzt werden. Ziele sind die Stärkung der öffentlichen Sicherheit und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt. Der Stadtrat Pirmasens hatte sich zuvor auf Grundlage eines Antrags der damaligen Koalitionsfraktionen (CDU, FWB, FDP) vom September 2024 mit dem Thema befasst.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind die Bürgerinnen und Bürger von Pirmasens, insbesondere Nutzer des Exerzierplatzes. Ferner sind die Stadt Pirmasens, die Landesregierung Rheinland-Pfalz, der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Stadtgesellschaft im Hinblick auf Sicherheit und Privatspähre betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete richtet sieben Fragen an die Landesregierung: (1) Handelt es sich um Videobeobachtung oder Videoaufzeichnung? (2) Wie lange läuft das Pilotprojekt insgesamt und aufgeschlüsselt nach einzelnen Maßnahmen? (3) Welche städtebaulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität sind vorgesehen? (4) Welche Rechtsgrundlage liegt vor? (5) Wie haben sich die Straftaten am Exerzierplatz in den letzten fünf Jahren entwickelt, aufgeschlüsselt nach leichter und schwerer Kriminalität? (6) Welche unabhängige wissenschaftliche Stelle begleitet das Projekt? (7) Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem Ludwigshafener Pilotprojekt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Fragen des Abgeordneten; die Antworten der Landesregierung liegen nicht vor. Zur Begründung der Anfrage werden Erfahrungen aus Ludwigshafen angeführt: Ein sechsmonatiges Pilotprojekt gegen illegale Müllablagerungen war wenig wirksam — es wurde lediglich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Illegale Ablagerungen wurden trotz erkennbarer Videoüberwachung unmittelbar vor den Kameras beobachtet. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bewertete das Projekt dahingehend, dass die Videoüberwachung die Vermüllung und die Ermittlung der Verantwortlichen 'nicht im gewünschten Maße' erreichen konnte.