📝 Drucksache 19/656
📋 Worum geht es?
Der Antrag kritisiert die Novellierung des Landesjagdgesetzes durch die vorherige Landesregierung und fordert die Rückkehr zum bewährten Jagdgesetz von 2010. Die AfD-Fraktion wirft der Ampel-Koalition vor, das Jagdrecht ideologisch motiviert umgestaltet zu haben und Jagd primär als Werkzeug der Forstpolitik nach dem Prinzip 'Wald vor Wild' zu verstehen. Der Antrag plädiert stattdessen für ein ausgewogenes Verhältnis 'Wald mit Wild', das auf den Prinzipien der Waidgerechtigkeit und Hege basiert. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Schutz des Rotwildes durch Erhalt natürlicher Lebensräume und Wanderkorridore.
👥 Wer ist betroffen?
Jäger und Jagdausübungsberechtigte; Waldbesitzer und Grundeigentümer; Wildtiere, insbesondere Rotwildbestände; Forst- und Landwirtschaft (durch Wildschäden); Fischerei- und Teichwirtschaftsbetriebe; Polizeibehörden in ländlichen Räumen; ländliche Bevölkerung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
1. Rücknahme der Novellierung und Rückkehr zum Landesjagdgesetz von 2010; 2. Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht mit angemessenen Jagdzeiten; 3. Aufnahme von Graureiher, Kormoran und Goldschakal ins Jagdrecht; 4. Vollständige Aufhebung rotwildfreier Gebiete; 5. Wildbiologisch fundierte Rotwildbewirtschaftung mit Schutz natürlicher Lebensräume und Wanderkorridore; 6. Dauerhaftes wissenschaftliches Monitoring der Rotwildpopulationen; 7. Wiederherstellung des Jagdschutzes als eigenständiger Bestandteil; 8. Spezialregelungen für wandernde Hirsche während der Feistzeit; 9. Zusammenarbeit mit Nachbarländern zum länderübergreifenden Wildtiermanagement.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält keine Antworten einer Regierung, sondern ist ein Antrag mit Forderungen. Es argumentiert auf Basis folgender Einschätzungen: Die Novellierung des Jagdgesetzes reduziere die Jagd einseitig auf Forstpolitik und betrachtete Wildtiere primär als Schädlinge. Zentrale Abschusszahlen und Auftragsbejagtung werden als 'unzulässige Eingriffe in das Eigentumsrecht' der Jagdausübungsberechtigten kritisiert. Zum Rotwild wird festgestellt, dass dieses großräumig zusammenhängende Lebensräume und genetischen Austausch zwischen Populationen benötigt. Die praktizierte Ausweisung rotwildfreier Gebiete habe natürliche Zusammenhänge 'vielerorts erheblich beeinträchtigt' und drohe inzestuöse Strukturen zu verursachen. Der Jagdschutz sei 2010 'weitgehend aufgegeben' worden; seine Wiedereinführung wird als Wiederherstellung von 'Selbstverwaltung' statt Ausweitung staatlicher Kontrolle dargestellt.