❓ Grenzgänger zwischen Luxemburg und Rheinland-Pfalz: Beschäftigung, Besteuerung und soziale Absicherung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Situation von Grenzgängern zwischen Luxemburg und Rheinland-Pfalz. Laut Interregionaler Parlamentarierrat gibt es in der Großregion etwa 277.000 Grenzgänger aus Belgien, Frankreich und Luxemburg. Unterschiedliche nationale Regelungen im Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht führen zu erheblichem Abstimmungs- und Verwaltungsbedarf. Allerdings fehlen öffentlich zugängliche, speziell auf Rheinland-Pfalz bezogene Gesamtdaten über diese Grenzgänger, insbesondere über jene aus Luxemburg.
👥 Wer ist betroffen?
Grenzgänger mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, die in Luxemburg arbeiten; Grenzgänger mit Wohnsitz in Luxemburg, die in Rheinland-Pfalz arbeiten; die Landesregierung Rheinland-Pfalz als zuständige Behörde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt sieben Fragen: (1) Wie viele Personen mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz arbeiteten 2021–2025 in Luxemburg (jährlich)? (2) Wie viele Personen mit Wohnsitz in Luxemburg arbeiteten 2021–2025 in Rheinland-Pfalz (jährlich)? (3) Auf welche Berufsgruppen verteilten sich die Einpendler aus Luxemburg 2021–2025? (4) Welche rechtlichen oder administrativen Hindernisse bestehen für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Luxemburg? (5) Wo sieht die Landesregierung Regelungslücken oder Rechtsunsicherheiten bei europäischen Vorschriften? (6) Welche praktischen Probleme sind bei unterschiedlichen Vorschriften zu Homeoffice, Besteuerung, Sozialversicherung und Arbeitslosigkeit bekannt? (7) Hält die Landesregierung Änderungen europäischer Rechtsvorschriften für erforderlich?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage selbst. Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Anfrage fordert die Landesregierung auf, Daten und Informationen zu Grenzgängern bereitzustellen und rechtliche sowie praktische Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnissen offenzulegen.