❓ Drucksache 19/662
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Joachim Paul und Stephan Stritter richtet sich an die rheinland-pfälzische Landesregierung und befasst sich mit der Frage, ob und wie das Deutsche Sportabzeichen verbindlich in Schulzeugnissen dokumentiert werden kann. Im Fokus steht, ob es eine einheitliche Regelung gibt, nach erfolgreichem Ablegen des Abzeichens den Vermerk "Besondere Auszeichnung: Deutsches Sportabzeichen erfolgreich abgelegt" in Schulzeugnisse einzutragen.
👥 Wer ist betroffen?
Schülerinnen und Schüler aller Schularten in Rheinland-Pfalz, Lehrkräfte im Sportunterricht, Schulen (differenziert nach Schularten wie Grundschulen, Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen und Berufsschulen) sowie die Landesregierung (Bildungsministerium).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fordern Informationen zu sieben Punkten: (1) Ob eine verbindliche Regelung zur Eintragung des Deutschen Sportabzeichens in Schulzeugnisse besteht; (2) Wo diese Regelung ggf. niedergeschrieben ist; (3) Begründung für das Fehlen einer Regelung; (4) Welche Möglichkeiten Schulen haben, das Abzeichen zu vermerken (differenziert nach Schularten); (5) Welche rechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung geschaffen werden müssen; (6) Wie sich die Landesregierung für die Eintragung einsetzt; (7) An welchen Schulen das Ablegen des Sportabzeichens bereits in den Sportunterricht integriert ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage. Die Antworten der Landesregierung Rheinland-Pfalz liegen noch nicht vor.