❓ Drucksache 19/663
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt das Problem der Stadttaubenpopulationen in rheinland-pfälzischen Städten. Stadttauben verursachen Nutzungskonflikte und Verunreinigungen und erfordern eine wirksame Bestandsregulierung. Im Fokus steht das sogenannte Augsburger Modell: ein Ansatz mit betreuten Taubenschlägen, bei dem die Tauben kontrolliert versorgt werden und die Population durch den Austausch gelegter Eier reguliert wird. Dies soll eine tierschutzgerechte und nachhaltige Alternative zur Populationskontrolle darstellen.
👥 Wer ist betroffen?
Kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz; Bürger in rheinland-pfälzischen Städten; Tierschutzvereine und gemeinnützige Organisationen; Stadttaubenpopulationen; potentiell betroffene Fundtiere wie Brieftauben und Zuchttauben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt sieben konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) In welchen Kommunen werden betreute Taubenschläge betrieben, und durch wen? (2) Wie haben sich die Stadttaubenpopulationen seit 2023 jährlich entwickelt? (3) Welche Landesförderung gibt es für betreute Taubenschläge und tierschutzgerechte Regulierungsmaßnahmen? (4) Wie viel wurden seit 2023 jährlich aus Landesmitteln für diese Maßnahmen ausgezahlt? (5) Wie beurteilt die Landesregierung das Augsburger Modell hinsichtlich Tierschutz und nachhaltiger Populationsregulierung? (6) Welche Erkenntnisse liegen über Populationsentwicklungen in Städten mit dem Augsburger Modell vor? (7) In wie vielen Fällen haben rheinland-pfälzische Kommunen seit 2021 die Übernahme tierärztlicher Behandlungskosten für Fundtiere abgelehnt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Abgeordneten Frank Senger und Jürgen Klein. Die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Es handelt sich um eine Kleine Anfrage vom 10. September 2026, die die Landesregierung zur Bestandsaufnahme und ihrer Position zum Augsburger Modell sowie zu Landesausgaben in diesem Bereich auffordert.