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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/665

11. September 2026Dokument 19/665 · WP 19Rheinland-Pfalz
Ralf Schönborn
WindenergieanlagenNaturschutzWaldgebieteBürgerbeteiligungKommunalaufsicht

📋 Worum geht es?

In Trier wurden drei Windenergieanlagen am Standort Trier-Stahlem und drei weitere am Standort Trier-Wetterborn von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord genehmigt. Für die Errichtung und Erschließung dieser Anlagen werden Waldflächen sowie städtische Grundstücke und Wege in Anspruch genommen. Ein Bürgerbegehren gegen die Nutzung städtischer Grundstücke wurde vom Trierer Stadtrat am 10. September 2026 für unzulässig erklärt. Die Kleine Anfrage überprüft nun, ob dabei Naturschutz und Bürgerbeteiligungsrechte angemessen beachtet wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Bürger und Stadt Trier, Waldgebiete in den Regionen Trier-Stahlem und Trier-Wetterborn, Flora und Fauna in den betroffenen Naturräumen, Eigentümer und Nutzer städtischer Grundstücke und Wege.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage richtet insgesamt sieben Fragen an die Landesregierung: (1) Umfang und Art der in Anspruch genommenen Waldflächen pro Standort; (2) Festgestellte artenschutzrechtlich relevante Tierarten pro Standort; (3) Naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen pro Standort; (4) Wie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses bewertet; (5) Rechtsaufsichtliche Bewertung der Anwendung von Duldungspflichten auf die städtischen Grundstücke; (6) Rechtsaufsichtliche Bewertung der kommunalen Entscheidungsbefugnis der Stadt Trier; (7) Rechtsaufsichtliche Bewertung der Anwendung von § 17a Abs. 2 Nr. 6 GemO auf das Bürgerbegehren.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antworten der Landesregierung liegen noch nicht vor.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/665, Wahlperiode 19, eingereicht 11. September 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.