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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Drucksache 19/678

16. September 2026Dokument 19/678 · WP 19Rheinland-Pfalz
Katrin Eder
Frankfurter FlughafenFluglärmNordwest-AbflugroutenMainzBetriebskonzept

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Auswirkungen eines geänderten Betriebskonzepts des Frankfurter Flughafens auf die Stadt Mainz und Rheinland-Pfalz. Das neue Konzept zielt darauf ab, mehr Flugbewegungen abzuwickeln und würde dazu verstärkt die Nordwest-Abflugrouten über die Mainzer Altstadt und Neustadt nutzen. Ursprünglich war im Planfeststellungsbeschluss zur Nordwest-Landebahn vereinbart worden, dass diese Routen nur etwa 1,5 Prozent der Abflüge betreffen sollten. Bereits jetzt werden aber ohne formelle Genehmigung schon 10 Prozent der Tageswerte und bis zu 21 Prozent der Nachtflüge (zwischen 22:00 und 23:00 Uhr) über diese Routen abgewickelt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind die Bewohner der Mainzer Altstadt und Neustadt mit erhöhter Lärmbelastung, die Stadt Mainz, der Landkreis Mainz-Bingen sowie weitere Gemeinden in Rheinland-Pfalz unter den betroffenen Flugrouten. Besonders betroffen ist die nächtliche Bevölkerung, da Nachtlärm bekanntermaßen besonders gesundheitsschädlich ist.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Abgeordnete Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen) stellt sieben Fragen an die Landesregierung: (1) Wer ist für Fluglärm zuständig und vertritt das Land in der Fluglärmkommission? (2) Sollte Rheinland-Pfalz eine reguläre Mitgliedschaft statt Gaststatus in der Fluglärmkommission anstreben? (3) Welche Entwicklungen gab es bei Überflügen und Lärmbelastung im vergangenen Jahr? (4) Welche Auswirkungen wird das neue Betriebskonzept auf Mainzer Stadtteile haben? (5) Sind zusätzliche Schutzmaßnahmen für betroffene Anwohner geplant? (6) Werden die geplanten zusätzlichen Lärmmessungen verfolgt und wo sind Messstationen vorgesehen? (7) Wird die Landesregierung die Stadt Mainz finanziell unterstützen, falls sie gegen das neue Betriebskonzept rechtliche Schritte einleitet?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antworten der Landesregierung liegen nicht vor. Das Dokument enthält jedoch folgende konkrete Zahlen und Fakten: (1) Ursprüngliche Vereinbarung: NW-Abflugrouten sollten nur ca. 1,5 Prozent aller Abflüge betreffen. (2) Aktuelle Realität: 10 Prozent der Tageswerte und bis zu 21 Prozent der Nachtflüge (22:00–23:00 Uhr) werden bereits über diese Routen abgewickelt. (3) Das neue Betriebskonzept wurde bislang nicht durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung genehmigt, wird aber bereits teilweise praktiziert. (4) Die Landesregierung hatte im Frühjahr 2026 Kontakt zur Stadt Mainz aufgenommen, um eigene Lärmmessungen durchzuführen.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/678, Wahlperiode 19, eingereicht 16. September 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.