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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Rheinland-Pfalz

16. September 2026Dokument 19/686 · WP 19Rheinland-Pfalz
Ralf Schönborn, Jürgen Klein
Freiflächen-Photovoltaiklandwirtschaftliche FlächenFlächenverbrauchEnergiewendeAckerland

📋 Worum geht es?

Die Anfrage beschäftigt sich mit der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Rheinland-Pfalz. Landwirtschaftliche Flächen sind die Grundlage für die heimische Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln und stehen unter zunehmendem Nutzungsdruck. Im Bundesland Rheinland-Pfalz wurde eine landesplanerische Soll-Obergrenze für den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen von maximal zwei Prozent festgelegt. Nach Angaben der Landesregierung (Stand Juni 2024) wurden damals nur etwa 0,03 Prozent der Ackerflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen genutzt, einschließlich der geplanten Anlagen betrug der Anteil etwa 0,6 Prozent.

👥 Wer ist betroffen?

Landwirtschaft und Landwirte in Rheinland-Pfalz, Kommunen und Gebietskörperschaften im Bundesland, Energiewirtschaft, Verbraucher durch mögliche Auswirkungen auf lokale Lebensmittelproduktion

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD-Fragesteller fordern detaillierte Informationen zu: (1) bereits beanspruchten Hektaren landwirtschaftlicher Fläche für errichtete Anlagen (nach Acker-/Grünland und Kommunen); (2) dem prozentualen Anteil dieser Flächeninanspruchnahme; (3) geplanten oder im Bau befindlichen Hektaren; (4) dem prozentualen Anteil geplanter Flächen; (5) Kommunen mit über 2% bebauten Ackerflächen; (6) Kommunen, die unter Einbeziehung geplanter Flächen die 2%-Grenze überschreiten; (7) der insgesamt beanspruchten Landesfläche (nach Kommunen aufgeschlüsselt).

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Als Hintergrund wird auf die Drucksache 18/10701 mit Daten von Juni 2024 verwiesen: Damals waren 0,03 Prozent der Ackerflächen durch errichtete Freiflächen-Photovoltaikanlagen belegt, unter Einbeziehung geplanter Anlagen etwa 0,6 Prozent. Die Soll-Obergrenze liegt bei 2 Prozent.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/686, Wahlperiode 19, eingereicht 16. September 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.