❓ Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Anfrage beschäftigt sich mit der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Rheinland-Pfalz. Landwirtschaftliche Flächen sind die Grundlage für die heimische Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln und stehen unter zunehmendem Nutzungsdruck. Im Bundesland Rheinland-Pfalz wurde eine landesplanerische Soll-Obergrenze für den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen von maximal zwei Prozent festgelegt. Nach Angaben der Landesregierung (Stand Juni 2024) wurden damals nur etwa 0,03 Prozent der Ackerflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen genutzt, einschließlich der geplanten Anlagen betrug der Anteil etwa 0,6 Prozent.
👥 Wer ist betroffen?
Landwirtschaft und Landwirte in Rheinland-Pfalz, Kommunen und Gebietskörperschaften im Bundesland, Energiewirtschaft, Verbraucher durch mögliche Auswirkungen auf lokale Lebensmittelproduktion
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fragesteller fordern detaillierte Informationen zu: (1) bereits beanspruchten Hektaren landwirtschaftlicher Fläche für errichtete Anlagen (nach Acker-/Grünland und Kommunen); (2) dem prozentualen Anteil dieser Flächeninanspruchnahme; (3) geplanten oder im Bau befindlichen Hektaren; (4) dem prozentualen Anteil geplanter Flächen; (5) Kommunen mit über 2% bebauten Ackerflächen; (6) Kommunen, die unter Einbeziehung geplanter Flächen die 2%-Grenze überschreiten; (7) der insgesamt beanspruchten Landesfläche (nach Kommunen aufgeschlüsselt).
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Als Hintergrund wird auf die Drucksache 18/10701 mit Daten von Juni 2024 verwiesen: Damals waren 0,03 Prozent der Ackerflächen durch errichtete Freiflächen-Photovoltaikanlagen belegt, unter Einbeziehung geplanter Anlagen etwa 0,6 Prozent. Die Soll-Obergrenze liegt bei 2 Prozent.