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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Unfallhäufigkeit auf der B 10 im Bereich Felsnase bei Hauenstein

27. August 2026Dokument 19/692 · WP 19Rheinland-Pfalz
Katrin Eder, Dr. Lea Heidbreder
VerkehrssicherheitB 10 BundesstraßeUnfallhäufungsstelleHauenstein FelsnaseStraßenausbau

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Verkehrssicherheit auf einem 1,4 km langen Abschnitt der Bundesstraße 10 (B 10) im Bereich Felsnase bei Hauenstein in Rheinland-Pfalz. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) hatte diesen Bereich als Nadelöhr und Unfallschwerpunkt bezeichnet und einen dreistreifigen Ausbau geplant. Die Abgeordneten der Grünen fragten die Landesregierung nach der tatsächlichen Unfallbilanz seit 2016, der Beteiligung von Lastkraftwagen und Motorrädern, dem Vergleich mit anderen B 10-Abschnitten sowie den bisher ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen.

👥 Wer ist betroffen?

Verkehrsteilnehmer auf der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Landau; insbesondere Lastwagenfahrer und Motorradfahrer, die diesen Bereich nutzen; Anwohner in der Region Hauenstein/Südwestpfalz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellte sieben Fragen: (1) Anzahl der Unfälle 2016–2025 nach Jahr und Art; (2) Beteiligung von Lastkraftwagen und motorisierten Zweirädern; (3) Vergleich der Unfallhäufigkeit mit anderen B 10-Abschnitten; (4) Definition des Begriffs Unfallschwerpunkt; (5) Rechtliche Grundlage dafür; (6) Jahre, in denen Felsnase die Kriterien erfüllte; (7) Bisherige Verkehrssicherheitsmaßnahmen unabhängig vom geplanten Ausbau.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortete mit folgenden Fakten: Im Zeitraum 2016–2025 ereigneten sich im 1,4 km Ausbauabschnitt insgesamt 61 Unfälle (1 Todesfall 2018, 4 Schweverletzte, 7 Leichtverletzte, 49 Sachschäden). Lastkraftwagen waren an 15 dieser Unfälle beteiligt; motorisierte Zweiräder an keinem. Die mittlere Unfalldichte für diesen Abschnitt betrug 4,36 Unfälle pro km und Jahr – im Vergleich zu anderen B 10-Abschnitten ein mittleres Niveau (Spannweite 2,91 bis 27,93). Die Definition des Unfallschwerpunkts basiert auf dem Merkblatt M Uko 2012 (seit 16. Dezember 2013 in Kraft). Der Bereich war in den Jahren 2015 und 2022–2025 als Unfallhäufungsstelle aktiv. Maßnahmen: 2015 wurden der Fahrbahnbelag und die Schutzeinrichtungen erneuert. 2022–2025 sah die Unfallkommission von weiteren Maßnahmen ab, da die Unfallursachen überwiegend personenbezogen waren. Der Abschnitt blieb unter Beobachtung. Geschwindigkeitskontrollen sind in diesem Bereich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur eingeschränkt umsetzbar. Das Vergabeverfahren für den geplanten dreistreifigen Ausbau läuft.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/692, Wahlperiode 19, eingereicht 27. August 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.