❓ Verkürzung der Bauzeiten bei kritischer Verkehrsinfrastruktur
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Möglichkeiten zur Verkürzung von Bauzeiten bei kritischen Straßen- und Brückenprojekten in Rheinland-Pfalz. Als konkretes Beispiel wird der Neubau des Nordbrückenkopfes der Kurt-Schumacher-Brücke zwischen Ludwigshafen und Mannheim genannt, der mit mehrjähriger Bauzeit verbunden ist. Die Anfrage konzentriert sich ausschließlich auf die Bauausführung und richtet sieben konkrete Fragen an die Landesregierung: von organisatorischen Maßnahmen zur Bauzeitverkürzung über notwendige personelle Kapazitäten bis hin zu Kostenfolgen einer 50-prozentigen Beschleunigung.
👥 Wer ist betroffen?
Das Dokument betrifft das Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr Rheinland-Pfalz sowie den Landesbetrieb Mobilität (LBM) als zuständige Behörden. Indirekt betroffen sind Verkehrsteilnehmer, die durch Baustellen bei kritischen Infrastrukturprojekten beeinträchtigt werden, sowie Kommunen und Regionen mit laufenden oder geplanten Straßen- und Brückenbaumaßnahmen. Die Kurt-Schumacher-Brücke als Verkehrskorridor zwischen Ludwigshafen und Mannheim ist für den überregionalen Verkehr bedeutsam.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt sieben Fragen: (1) Durch welche organisatorischen oder bautechnischen Maßnahmen können Bauzeiten bereits laufender kritischer Projekte verkürzt werden? (2) Welche zusätzlichen personellen Kapazitäten beim LBM sind erforderlich? (3) Mit welchen zusätzlichen Kosten ist eine 50-prozentige Verkürzung der verbleibenden Bauzeit verbunden? (4–6) Analogous Fragen für bereits vor Baubeginn geplante Projekte. (7) Bei welchen Projekten hält die Landesregierung eine 50-prozentige Bauzeitverkürzung für technisch und organisatorisch möglich?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit folgenden Kernaussagen: Das genannte Projekt (Kurt-Schumacher-Brücke) liegt in kommunaler, nicht in Landesbaulast, daher fehlen der Landesregierung belastbare Informationen. Zu den Maßnahmen teilt sie mit, dass organisatorische und bautechnische Maßnahmen grundsätzlich im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens möglich sind (Frage 1). Zusätzliche LBM-Kapazitäten können nur marginal helfen, da die Bauzeit maßgeblich im Bauvertrag des ausführenden Unternehmens geregelt ist (Frage 2). Eine pauschale Kostenberechnung ist nicht möglich (Frage 3). Zur Planung neuer Projekte nennt die Regierung konkrete Instrumente: Standardisierung von Bauweisen, Fertigteilverfahren, und bei fernverkehrsrelevanten Strecken vertragliche Anreize wie Vertragsstrafen bei Verzug oder Beschleunigungsvergütungen (Frage 4). Fragen 5 und 6 werden mit Verweis auf die Antworten zu Fragen 2 und 3 beantwortet. Zu Frage 7 erklärt die Regierung, dass nicht nur technische Machbarkeit zählt, sondern auch das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen. Der Landesregierung ist derzeit kein Projekt bekannt, bei dem ein zusätzlicher Beschleunigungsbedarf um 50% besteht.