❓ Baumschutz und Umsetzung der europäischen Wiederherstellungsverordnung in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem Schutz von Bäumen im städtischen Raum in Rheinland-Pfalz und der Umsetzung der europäischen Wiederherstellungsverordnung (EU 2024/1991). Die Anfrage wurde vor dem Hintergrund der Klimakrise gestellt, da Bäume wichtige Funktionen für Städte erfüllen: Sie spenden Schatten, kühlen die Umgebung, speichern Wasser und bieten Lebensraum. Die europäische Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis Ende 2030 keinen Nettoverlust der städtischen Baumüberschirmung zuzulassen und zum Ziel von mindestens drei Milliarden zusätzlichen Bäumen in der EU beizutragen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene Kommunen und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz; Bürgern in städtischen Räumen; Städte und Gemeinden bei der Umsetzung von Baumschutzmaßnahmen; Landkreise und Unteren Naturschutzbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt vier konkrete Fragen: 1) Welche Kommunen verfügen über Baumschutzverordnungen oder -satzungen? 2) Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um bis 2030 keinen Nettoverlust der städtischen Baumüberschirmung zu verursachen? 3) Wie trägt die Landesregierung zum EU-Ziel von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen bis 2030 bei? 4) Welche Rolle spielen Stadt- und Straßenbäume bei der Umsetzung dieser Ziele?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Ministerium antwortet detailliert: Zu Frage 1 werden die rechtlichen Grundlagen erläutert (§ 29 Abs. 1 Satz 2 BNatschG und § 14 Abs. 1 LNatschG). Eine Tabelle listet 30 Gemeinden in verschiedenen Landkreisen sowie 9 kreisfreie Städte auf, in denen Baumschutzverordnungen von Unteren Naturschutzbehörden erlassen wurden. Das Ministerium erklärt, dass umfassende Kenntnisse über kommunale Baumschutzsatzungen nicht vorliegen, da diese Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung unterliegt. Zu Frage 2 verweist das Ministerium auf bundesweite Koordinationsprozesse und Empfehlungen von BMUKN und dem Bundesministerium für Wohnen. Geplant sind: gesetzgeberische Maßnahmen zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts, Förderung von Baumpflanzung und Begrünung durch Bund und Länder, sowie ein interkommunaler Ausgleich. Zu Frage 3 erklärt das Ministerium, dass der Schwerpunkt des Bundes auf Waldneuanlage (Erstaufforstung) liegt. Rheinland-Pfalz stellt über die ‚Wald-Klima-Offensive' zusätzliche Haushaltsmittel bereit; Landesforsten RP sollen erste Maßnahmen 2027 umsetzen. Zu Frage 4 antwortet das Ministerium, dass Stadt- und Straßenbäume primär für Artikel 8 (Schutz der Baumüberschirmung) relevant sind, für Artikel 13 (3 Milliarden Bäume) aber eher untergeordnete Rolle spielen, da Neupflanzungen hauptsächlich im Bereich von Waldprogrammen erfolgen. Allerdings tragen Stadtbäume auch zur Erreichung des Artikel-13-Ziels bei.